Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 200

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Mag. Stefan zu Wort. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


16.53.31

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehr­ter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Die bisherige Diskussion verläuft aus meiner Sicht sehr interessant, und zwar aus folgendem Grund: Wir haben erst vor kurzer Zeit hier einen Antrag gestellt, E-Voting bei der Österreichischen Hochschüler­schaftswahl nicht einzusetzen, und haben darüber auch eine namentliche Abstimmung verlangt, wo sich wirklich jeder deklarieren musste, und wir haben feststellen müssen, dass beide Koalitionsparteien gegen unseren Antrag gestimmt haben. Aber heute er­fahren wir hier, dass es auch bei mehreren Abgeordneten der SPÖ, wie etwa dem Vor­sitzenden des Verfassungsausschusses, eine massive Ablehnung des E-Votings gibt. Ich begrüße das sehr. Nur: Ich kann nach wie vor nicht nachvollziehen, warum Sie ge­gen unseren Antrag gestimmt haben.

Das Argument, es wäre zu spät gewesen, finde ich zwar interessant, aber ich bin mir sicher, dass Sie nicht erst vor wenigen Wochen davon erfahren haben, dass die Öster­reichische Hochschülerschaftswahl in dieser Form durchgeführt wird, weil Bundesmi­nister Hahn das so vorhat.

Ich gehe davon aus, dass Sie nicht darauf warten, dass wir einen Antrag stellen, um et­was, was Ihnen nicht passt, durchzuführen, sondern dass Sie sehr wohl von sich aus tätig werden können. Also mit Verlaub gesagt, Ihr Argument geht doch ins Leere. Wahrscheinlich stand da doch eine gewisse Koalitionstreue bisher im Vordergrund, und jetzt haben Sie erkannt, dass der Druck, und zwar nicht nur von den Oppositions­parteien, sondern auch, wie Sie selbst festgestellt haben, auf internationaler Ebene und auch vonseiten der Experten in Österreich, zu groß ist. (Abg. Dr. Wittmann: Wir sind seit drei Jahren dagegen!)

Ich glaube Ihnen, dass Sie seit drei Jahren dagegen sind, aber das spricht noch mehr dafür, dass Sie für unseren Antrag hätten stimmen können und diesbezüglich schon initiativ hätten werden können, denn in der Regierung kann man sehr wohl so etwas von einem Koalitionspartner einfordern.

Zur Bemerkung, dass geringere Maßstäbe an die Hochschülerschaftswahl angelegt werden sollten, ist schon festzuhalten, dass die Organe der Selbstverwaltung, zu de­nen auch die Österreichische Hochschülerschaft gehört, laut Verfassung nach demo­kratischen Grundsätzen zu bilden sind, zu denen nach wie vor auch das geheime und freie Wahlrecht zählt.

Es ist schon richtig – und wir haben das ja auch kritisiert –, dass beim geheimen und freien Wahlrecht mit der Briefwahl bereits eine große Aufweichung stattgefunden hat. Wir haben hier an dieser Stelle vehement kritisiert, dass eben genau diese beiden we­sentlichen Prinzipien, vor allem das unbeeinflusste Wählen, das freie Wählen, ohne dass jemand zuschaut, über die Schulter schauen kann, und auch die geheime Wahl beziehungsweise die Verhinderung der Einflussnahme durch andere Personen bei der Stimmabgabe, nicht gewährleistet sind. Wir haben kritisiert, dass all das durch die Briefwahl außer Kraft gesetzt wird beziehungsweise außer Kraft gesetzt werden kann.

Wir haben auch schon damals festgestellt, dass E-Voting der nächste Schritt sein wird. Jetzt sind wir soweit. Ich muss es trotzdem immer wieder betonen, dass das ganz we­sentliche Kriterien für einen Wahlgang sind. Nach wie vor ist es doch sehr wohl so – und das wissen Sie auch –, dass man in einem Wahllokal nicht offen abstimmen darf. Man muss in die Wahlzelle gehen. Warum denn, wenn wir dieses Prinzip angeblich hier abgeschafft haben? – Damit eben kein Druck auf den einzelnen Wähler entsteht, damit kein Druck entsteht, offen abstimmen zu müssen, weil alle anderen auch offen


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