17.08
Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Johannes Hahn: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als ich Anfang 2007 Wissenschaftsminister wurde, habe ich in der Tat relativ bald den von Frau Abgeordneter Karl schon erwähnten Brief der Linzer Jus-Studenten und ‑Studentinnen bekommen, die eben darauf hingewiesen haben, sie könnten das Studium elektronisch absolvieren, könnten elektronisch inskribieren, elektronisch studieren, Prüfungen ablegen, alles Mögliche machen, nur zur Wahl müssten Sie nach Linz fahren, und daher bestand – obwohl Linz eine wunderschöne Stadt ist – der Wunsch, auch das elektronisch machen zu können.
Daraufhin habe ich gesagt: Schauen wir uns das an! Ich habe festgestellt, dass es schon in etwa zehn Jahre davor eine Beschlusslage der Österreichischen Hochschülerschaft gegeben hat, das E-Voting zu ermöglichen.
Ich habe in der Folge festgestellt, dass im Jahr 2001 auf einer breiten politischen Basis von SPÖ, ÖVP und auch den Freiheitlichen – den damaligen Freiheitlichen; jeder Betroffene möge sich jetzt dazuzählen oder auch nicht – ein Beschluss des Inhalts gefasst worden war, dass man das E-Voting bei den ÖH-Wahlen möglich machen kann. – Die rechtliche Basis ist also eindeutig und klar.
Es hat in der Folge auch wiederholt entsprechende Äußerungen von Exponentinnen und Exponenten der Grünen gegeben, namentlich von Frau Glawischnig, oder wenn ich die Grünen-Vorsitzende in Wien, Maria Vassilakou, zitieren darf. Bis vor Kurzem hat sich noch im Demokratiepaket ihrer Partei – ich weiß nicht, ob jenem der Bundespartei oder der Wiener Grünen – folgende Feststellung gefunden:
„Auch würde das eVoting in einer Zeit zurückgehender Wahlbeteiligung für erhöhtes Demokratiebewusstsein sorgen.“
Als ich das alles recherchiert hatte, habe ich also gedacht, mit dem Thema befinden wir uns auf einer breiten gesellschaftlichen Basis und Einschätzung, die aber offenkundig sukzessive zu bröckeln begonnen hat, als dann der schwarze Wissenschaftsminister zur Tat geschritten ist. – Ich bringe das nur ein bisschen in Erinnerung: Solange das alles nur Theorie war, es stand ja auch sogar einmal in einem Regierungsübereinkommen, war alles bestens, aber als es dann ernst wurde, sind plötzlich die Bedenkenträgerinnen und Bedenkenträger aufgestanden – was nichts daran ändert, dass ich deren Wortmeldungen immer ernst genommen habe und auch gegenwärtig und in Zukunft ernst nehmen werde, sowohl was die technischen als auch die juristischen Fragen anlangt.
Aber es ist auch in der Debatte schon gesagt worden: Das, was insbesondere namhafte Juristen – und das sind nicht alle, um das auch klarzustellen – kritisieren, und das sagen Sie selbst, „wenn Sie zweimal Luft holen“, ist eine Thematik, die sich schon im Zuge der Briefwahl als diskussionswürdig herausgestellt hat. Dieses Thema haben wir erledigt, wir haben es verfassungsrechtlich geklärt, und mittlerweile gibt es diese. Ich sage von meiner Warte, ich bin froh darüber, denn wir haben uns jahrzehntelang darum bemüht. In Deutschland gibt es sie seit etwa 50 Jahren, und bei Kommunalwahlen gibt es eine Wahlbeteiligung von Briefwählern von über 25 Prozent. Ähnliches gilt für die Schweiz, es ist also ein sehr anerkanntes System.
Wir sind hergegangen und haben das sehr, sehr ordentlich vorbereitet, also eine klare Absage an die Adresse all jener, die meinen, das sei dilettantisch et cetera vorbereitet worden. Es gab sehr viel Engagement, sehr viel Intensität.
Dass es bei Ausschreibungen Diskussionen gibt, meine Damen und Herren, ist üblich. All jene, die im wirtschaftlichen Leben nur in die Reichweite solcher Themata kommen, werden feststellen, dass, wenn ein völlig neues Thema zur Entscheidung ansteht, bei
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