Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 205

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dem sich auch viele einen Markt erwarten, natürlich ein Gerangel stattfindet, weil es ja hier auch Best-Practice-Beispiele gibt, auf die man dann verweisen möchte.

Die schon mehrfach adressierte Firma Scytl ist eine Firma, die schon in der Vergan­genheit mehrfach (Abg. Mag. Musiol: Unter Kritik stand!) mit ihrer Expertise tätig wurde, gegenwärtig auch wieder vom französischen Senat eingeladen wurde, eine ent­sprechende Wahl für Überseefranzosen und ‑französinnen abzuwickeln, nunmehr auch in der Schweiz in einem Kanton und auch in den USA zum Einsatz kommt, also hoch­erfahren ist in einem jungen Segment (Abg. Mag. Musiol: Und hoch kritisiert!) und da­her von uns ausgewählt wurde.

Ich darf Ihnen einfach berichten, dass das System arbeitet, dass es funktioniert. Ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass bis heute Mittag schon über 1 000 Studen­tinnen und Studenten von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht haben. Ja, es gibt im­mer noch Freischaltungen der e-card zur Bürgerkarte. Wir haben mittlerweile schon fast 12 000 Personen, die das genutzt haben. Damit leisten wir im Zuge dieser ÖH-Wahl einen erklecklichen Beitrag zur Verbreitung der e-card beziehungsweise der frei­geschalteten Bürgerkarte mit einem Anteil von über einem Drittel, und ich hoffe, dass das auch einen weiteren Beitrag zur Nutzung der Bürgerkarte bringen kann.

Es hat sich ja auch gezeigt, und das machen auch die Reaktionen der Studentinnen und Studenten klar, dass es eine breite Zustimmung zu dieser Möglichkeit gibt. Und auch das gilt es festzuhalten: Dies ist ein zusätzlicher Abstimmungskanal, es ist eine zusätzliche Möglichkeit, von der man Gebrauch machen kann – oder auch nicht. Wer skeptisch ist, hat alle Möglichkeiten, vom 26. bis zum 28. Mai physisch vom Wahlrecht Gebrauch zu machen. Entscheidend ist, das sage ich an dieser Stelle, dass möglichst viele Studierende von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen.

Da wir auf universitärem Boden sind, sind wir auch dem Gedanken des Versuches ver­pflichtet und haben gesagt: Okay, damit alles wasserdicht ist, machen wir es zeitver­setzt, vor der eigentlichen Wahl, sodass wir, wenn etwas passiert, die Reißleine ziehen können.

An die Adresse des Kollegen Stefan: Auch bei physischer Ausübung des Wahlrechts kann man, muss man sogar feststellen, wer zur Wahl gegangen ist, denn daraus ergibt sich unter anderem auch die Festsetzung der Wahlbeteiligung und der Feststellung, wer zur Wahl gegangen ist und wer nicht, und daher ist es selbstverständlich, dass das auch bei dieser Wahl, bei der elektronischen Wahl, möglich sein muss.

Ich kann nur Folgendes sagen – abgesehen davon, dass es keine Veranlassung gibt, das in welcher Form auch immer zu stoppen –: Wenn jemand glaubt, dass man noch Kosten sparen könne, indem man während eines laufenden Prozesses auf die Stopp­taste drückt, der ist wirtschaftlich nicht orientiert.

Ich denke, wir sollten dieses Vorhaben zu Ende bringen. Wir haben eine umfassende Evaluierung zugesagt, und diese werden wir auch durchführen: Es wird einen Bericht geben, wir werden das diskutieren, hier und an verschiedenen anderen Stellen. Und ich bin überzeugt davon, dass das E-Voting seinen Siegeszug nicht nur in Österreich, sondern auf der ganzen Welt antreten wird, weil es einfach eine wesentliche Möglich­keit der partizipativen Mitbestimmung im 21. Jahrhundert ist. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

17.17


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

 


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