Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 281

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den, dass diese in unserer Verfassung verankerte Bürgerservicestelle eine ganz zen­trale Funktion innehat.

Es geht nicht nur darum, dass die Menschen völlig unkompliziert Informationen und Auskünfte erhalten, nämlich ohne Formvorgaben oder Verfahrensvorschriften berück­sichtigen zu müssen, sondern dass gerade die an die Volksanwaltschaft herangetrage­nen Beschwerden dazu dienen, auch auf legistischer Ebene Maßnahmen zu setzen, die zwar nicht immer berücksichtigt werden, aber doch auch in sehr wesentlichen Aspekten Eingang finden. Ich darf hier nur als Beispiel die Aktivität der Bundesministe­rin für Verkehr im Zusammenhang mit den unbeschrankten Bahnübergängen erwäh­nen.

Wenn bei 23,8 Prozent aller Prüfverfahren die Volksanwaltschaft einen Missstand bei der Verwaltung feststellt, so darf nicht grundsätzlich davon ausgegangen werden, mei­ne geschätzten Damen und Herren, dass die öffentliche Verwaltung vorsätzlich und be­wusst Fehler macht, sondern oftmals zeigt sich, dass gerade bei der Vollziehung der Gesetze Detailfragen aufgeworfen werden, die bei der Entstehung nicht berücksichtigt werden konnten. Daher bin ich auch grundsätzlich über den Begriff „Missstand“ nicht besonders glücklich, weil er sehr negativ besetzt ist, aber man hat bis dato noch keinen wirklich guten anderen Begriff gefunden.

Wie positiv die Volksanwaltschaft in der Bevölkerung verankert ist, zeigt auch der Um­stand, dass über 5 000 Ansuchen überhaupt außerhalb des Prüfauftrages der Volksan­waltschaft liegen, aber die Volksanwältinnen und der Volksanwalt für die Bevölkerung als wichtige Ansprechpartner fungieren. Daher erachte ich auch die Sprechstunden in den einzelnen Bundesländern als absolut notwendig und gerechtfertigt, auch wenn sie natürlich mit großem Aufwand für die Volksanwaltschaft verbunden sind.

Dass in naher Zukunft in Österreich auch das Internationale Ombudsmann-Institut eta­bliert wird, nämlich in Form des Generalsekretariats, zeugt von der guten Arbeit unse­rer Volksanwältinnen und des Volksanwaltes und zeigt auch, dass Österreich hier mit besonderer Anerkennung gewürdigt wird. Diese besondere Verantwortung und die be­sondere Internationalität Österreichs wird durch den Sitz der UNO hier in unserem Land und durch andere Einrichtungen zum Ausdruck gebracht. Im Hinblick auf die heu­te auch abgehaltene Diskussion sollten wir das nicht aufs Spiel setzen, meine sehr ge­ehrten Damen und Herren!

In diesem Zusammenhang fällt mir auch der Antrag der Freiheitlichen ein, und zwar je­ner des Abgeordneten Rosenkranz betreffend getrennte Klassen, getrennten Unterricht von Migrantinnen und Migranten und österreichischen Volksschulkindern. Ich glaube, das trägt nicht dazu bei. (Abg. Dr. Rosenkranz: Das war ein ÖVP-Vorschlag!)

Genauso steht es um die Verweigerung der Zustimmung des Abgeordneten Hübner zum Entschädigungsfondsgesetz, der bei der Abstimmung den Saal verlassen hat. So­gar Volksanwalt Stadler hätte damit wahrscheinlich ein Problem gehabt. Also: Das ist nicht wirklich im Sinne der Reputation unseres Landes.

Gestatten Sie mir aber abschließend, meine sehr geehrten Damen und Herren, den MitarbeiterInnen der Volksanwaltschaft und den Volksanwältinnen sowie dem Volksan­walt für ihre Tätigkeit recht herzlich zu danken. Ich wünsche weiterhin alles Gute, wei­terhin eine gute Zusammenarbeit – vor allem auch mit dem Hohen Haus – und freue mich schon auf den in Kürze fertig werdenden Bericht für das Jahr 2008. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

21.10


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Sonnberger zu Wort. 5 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


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