Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 290

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Das Kerngeschäft der Volksanwaltschaft ist die Bearbeitung der Beschwerden, aber sie hat auch im legistischen Bereich vorbildhaft Vorschläge erstattet.

Die Beiziehung jener Minister in die Ausschusstätigkeit, die im Bericht genannt oder von der angeführten Sache betroffen sind, halte ich für eine wichtige Weiterentwick­lung. Dasselbe gilt für die Ausweitung der Prüfkompetenz, die Kollege Zinggl schon an­gesprochen hat. Das ist auch etwas, dessen man sich hier aktuell annehmen sollte. Das macht absolut Sinn.

Auch die Frage der Außenwirkung – dass man also nicht nur den ORF hat, sondern sich vielleicht noch zusätzlich in Richtung der Privatmedien öffnet – erscheint mir im Hinblick auf das Ost-West-Gefälle ausgesprochen wichtig, denn das ist mit einer bes­ser oder schlechter funktionierenden Verwaltung kaum beziehungsweise gar nicht er­klärbar.

Frau Volksanwältin Brinek hat ja bei ihrem Amtsantritt angekündigt, die Volksanwalt­schaft in Richtung öffentliche Dienstleistung und Serviceunternehmen auszuweiten. Ich glaube, die genannten Vorschläge würden sehr gut in dieses Konzept passen.

Die Volksanwaltschaft ist mit 60 Mitarbeitern sehr schlank. Im Vergleich zu anderen Ländern ist sie eher gering dotiert, aber Sie haben selbst gesagt, es lässt sich damit auskommen.

Besondere Brisanz – und damit darf ich jetzt einen Fall herausgreifen – hat für mich die Tatsache, dass der Bericht, der das Jahr 2007 betrifft, unter Volksanwältin Maria Fek­ter zustande gekommen ist. Das Bundesministerium für Inneres findet sich in diesem Bericht sehr, sehr deutlich wieder, und eine Aussage, die die Volksanwaltschaft meiner Meinung nach absolut richtig getroffen hat, ist, dass Fehler, die aufgezeigt wurden, dar­aus resultieren, dass es eine ständige Überbelastung gibt. Das kann nur unterstrichen werden!

Das, was das Ministerium immer wieder von sich gibt – dass etwas ein bedauerlicher Einzelfall wäre und korrigiert würde –, geht daran vorbei, dass das dort System hat: Die zuständigen Beamtinnen und Beamten sind einer ständigen Überbelastung ausge­setzt! Ich habe im Ausschuss nachgefragt: Das beschränkt sich natürlich nicht nur auf Wien, sondern das ist im Innenministerium immer wieder feststellbar.

Ich hoffe also, dass die damalige Volksanwältin Maria Fekter das als Ministerin nicht vergessen hat – bis jetzt haben wir allerdings noch keine spürbaren Maßnahmen gese­hen, die aus diesem Umstand resultierend getroffen wurden.

In Summe darf ich Ihnen noch einmal Dank und Anerkennung aussprechen, und ich hoffe, dass sich dieses Hohe Haus dazu durchringt, Ihre Aufgaben noch zu erwei­tern. – Ich glaube, da wären die Bürger in guten Händen. (Beifall beim BZÖ.)

21.42


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Ablinger zu Wort. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


21.42.27

Abgeordnete Sonja Ablinger (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Volksanwältin­nen! Die Volksanwaltschaft kritisiert in ihrem Bericht zu Recht, dass die Bestimmungen des Unterhaltsvorschussgesetzes nicht ausreichen, um den Unterhalt minderjähriger Kinder zu sichern. Das haben wir als SPÖ-Frauen immer wieder thematisiert, zuletzt mit unserer Kampagne „Zeugungsfähig? Zahlungsfähig!“. Ich weiß, dass uns dieses Problem eigentlich eint, was die Lücken bei dieser Gesetzeslage betrifft.

Ich möchte ein paar dieser Lücken erwähnen, diese kommen ja auch im Bericht immer wieder vor, zum Beispiel, dass es jahrelange Verfahren zur Vorschussgewährung gibt,


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