Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 291

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wenn zum Beispiel die Leistungsfähigkeit – des Vaters in den meisten Fällen – festge­stellt werden soll. Während dieses Verfahrens gibt es keine Zahlungen; beruft der Va­ter gegen eine gerichtliche Entscheidung, wird die Auszahlung wieder hinausgezögert, weil es ein Innehalten gibt.

Der Vorschuss orientiert sich am Einkommen des Unterhaltspflichtigen und nicht am Bedarf des Kindes – das heißt, sehr viele Kinder bekommen keinen oder nur einen sehr geringen Vorschuss –, die Vorschusszahlungen enden mit dem 18. Lebensjahr des Kindes, egal ob die Ausbildung beendet ist oder nicht, und es gibt keine Vor­schusszahlungen für Sonderbedarf wie zum Beispiel Zahnspangen, Landschulwochen oder Ausbildungskosten.

Wir haben uns in der Regierungserklärung grundsätzlich auf die Reform des Unter­haltsrechtes geeinigt, weil diese dringend notwendig ist, und die Vorschläge, die wir einbringen und diskutieren, decken sich mit vielen Vorschlägen der Volksanwaltschaft.

Ein ganz wesentlicher Punkt – auch im Regierungsübereinkommen schon festgehal­ten – ist, dass der Unterhaltsvorschuss so lange ausbezahlt werden soll, solange es Unterhaltsanspruch gibt. Das heißt, dass die 18-jährige Tochter oder der 18-jährige Sohn nicht gezwungen wird, gerichtlich einzuklagen, was davor der Mutter beziehungs­weise der Jugendwohlfahrtsbehörde nicht gelungen ist, nämlich die Durchsetzung der Unterhaltszahlung durch den Vater.

Jetzt geht es darum, das System zu beschleunigen, Lücken zu schließen und zu ver­einfachen. Wir brauchen einfach deswegen schnellere Verfahren, weil es sinnvoll wäre, dass dann, wenn es schon einen entsprechenden Titel gibt, der bei Gericht einge­bracht ist, sofort ein Unterhaltsvorschuss gezahlt wird. Wir müssen Lücken schließen, weil es darum geht, dass es zum Beispiel noch immer keinen Unterhalt gibt, wenn der Unterhaltsschuldner im Ausland inhaftiert oder im Inland in Polizeihaft ist. Oder wenn ein Suchtkranker – und das ist, finde ich, besonders bedauerlich – sich freiwillig in The­rapie begibt, dann bekommen die Kinder keinen Unterhalt!

Wir müssen gewährleisten, dass die Bedürftigkeit des Kindes im Vordergrund steht und nicht die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen, und wir brauchen jedenfalls ein­fachere Verfahren, weil es zum Beispiel so ist, dass die Recherchearbeiten, die betref­fend den Aufenthalt, die Zahlungs- und die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen häufig notwendig sind, oft Monate oder Jahre dauern.

Wir könnten uns auf Standards einigen, dass es zum Beispiel genügen könnte, eine Abfrage des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger und eine Abfrage im zen­tralem Melderegister durchzuführen, das würde die Sache vereinfachen und beschleu­nigen und wäre jedenfalls sinnvoll, denn eine Reform des Unterhaltsrechts würde Kin­derarmut abbauen und Kinderrechte sichern; ich glaube, das ist uns allen ein Anliegen.

Ich bedanke mich für die engagierte Arbeit, für die konkreten Vorschläge und freue mich auf die weitere Zusammenarbeit. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

21.45


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Steibl zu Wort. 3 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


21.45.59

Abgeordnete Ridi Maria Steibl (ÖVP): Frau Präsidentin! Werte Volksanwältinnen! Werte Kollegen und Kolleginnen! Der hier in Rede stehende Bericht der Volksanwalt­schaft zeigt anhand der vorliegenden Zahlen ganz deutlich, wie wichtig die Volksan­waltschaft und die Prüfung durch sie beziehungsweise die Ausübung der öffentlichen Kontrolle ist.

 


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