Es wurde viel Dank gesagt – was man nur unterstreichen kann – für das, was die Volksanwältinnen und der Volksanwalt für unser Land und für seine Menschen leisten.
Ich möchte einen Punkt aufgreifen, der mir persönlich, auch als Familiensprecherin der Österreichischen Volkspartei, wichtig ist, denn die Volksanwaltschaft verbessert durch ihre Tätigkeit auch die Qualität unserer Verwaltung. Ich darf mich da insbesondere auf ein Beispiel der Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek beziehen, die sich für die Rechtssicherheit bei Auslandsadoptionen sehr stark gemacht hat beziehungsweise macht. Ich denke, dass es uns allen, die wir im Familienausschuss oder im Justizausschuss vertreten sind, ein Anliegen ist, in diesem sehr sensiblen Bereich die Rechtssituation zu überprüfen und nötigenfalls missbrauchssichere Regelungen zu schaffen. – Das ist im Regierungsprogramm verankert, und die Volksanwaltschaft ist da sicher ein guter und wichtiger Partner.
Wir hatten in der letzten Sitzung des Familienausschusses einen Antrag der Oppositionsparteien, der in diese Richtung geht, und ich denke, dass es eine Chance wäre, eine gemeinsame parlamentarische Enquete dahin gehend zu planen, um die bestmöglichen Regelungen und Umstände für Adoptierende zu schaffen – zumal es wichtig ist, dass Menschen, Männer und Frauen, die keine Kinder bekommen können, auch in der Richtung einen Weg finden, und zwar einen sicher geregelten Weg.
Dazu brauchen wir die Volksanwaltschaft, und ich bitte um Ihre Mitarbeit. (Beifall bei der ÖVP.)
21.48
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Hechtl zu Wort. 3 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.
21.48
Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Damen der Volksanwaltschaft! Geschätztes Hohes Haus! Der Bericht der Volksanwaltschaft für 2007 zeigt, wie sich gesetzliche Bestimmungen auf die Bevölkerung auswirken, und er gibt einen umfassenden Einblick in die Tätigkeit der Volksanwaltschaft und ihr Engagement – dazu recht herzliche Gratulation!
Der Bericht zeigt auch, dass es trotz des engen sozialen Netzes Menschen gibt, die von diesem sozialen Netz nicht aufgefangen werden können. Im Bericht der Volksanwaltschaft wird ausgeführt, dass der Zugang zur Pension bei geminderter Arbeitsfähigkeit – die Invaliditätspension – für die Menschen unterschiedlich ist.
Ist der Zugang bei Facharbeiterinnen und Facharbeitern zur I-Pension dann gegeben, wenn weder der bisherige Beruf noch ein Verweisungsberuf vom Versicherten ausgeübt werden kann, so ist der Zugang zur I-Pension bei qualifizierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern anders und erschwert, bei den qualifizierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gilt nämlich kein Berufsschutz und kein Tätigkeitsschutz, obwohl sie fachbezogen höchst qualifizierte Tätigkeiten verrichten. Im Konkreten bedeutet dies, dass qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei ihrem I-Pensionsverfahren auf Tätigkeiten und Jobs verwiesen werden können, die in der heutigen Arbeitswelt nur sehr schwer zu finden sind und auch nicht in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen.
In Anbetracht der heutigen Anforderungen dieser Jobs an die Menschen, die sich wesentlich von den geänderten Bedingungen ableiten und spezielle Fachkenntnisse erfordern, ist es angebracht, dass qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den gleichen Berufs- und Tätigkeitsschutz genießen können wie Facharbeiter. – Hier verweist der Bericht der Volksanwaltschaft zu Recht auf die unterschiedliche Behandlung
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