Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 293

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und darauf, dass qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei den Pensions­verfahren anders beurteilt werden.

Zu Recht führt die Volksanwaltschaft aus, dass es noch immer kein angemessenes Pflegegeld für Kinder gibt, ein Kinderpflegegeld, das sich an der Behinderung des Kin­des und nicht an dessen Alter orientiert. – Hier besteht Handlungsbedarf, geschätzte Damen und Herren!

Im Bericht der Volksanwaltschaft wurde zu Recht auch auf die niedrige Höhe des Pfle­gegeldes hingewiesen, und die logische Folge war die Erhöhung des Pflegegeldes um durchschnittlich 5 Prozent ab 2009.

Geschätzte Damen und Herren! Die Gesundheitsversorgung und die Pflege sind ein wichtiger Bestandteil der sozialen Komponente in diesem Land. Gesundheitsversor­gung bedarf auch einer stetigen Weiterentwicklung, einer Entwicklung, die sich auch mit dem Bereich der Forschung und der neuen Technologien im Gesundheitswesen befasst. Umso mehr bin ich froh darüber, dass jetzt vom Bundeskanzler klargestellt wurde, dass es nicht zum Ausstieg Österreichs aus dem europäischen Forschungs­projekt CERN kommt.

Geschätzte Damen und Herren! Mit dieser Klarstellung können nun der Forschungs­standort und das Krebsforschungszentrum MedAustron in eine gesicherte Zukunft bli­cken. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

21.51


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Großruck zu Wort. Freiwillige Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


21.52.07

Abgeordneter Wolfgang Großruck (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Volksanwältinnen! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Ich möchte nahtlos in das Lob einstimmen, das heute von allen Rednern betreffend die Institution der Volksan­waltschaft gekommen ist, im Besonderen aber betreffend die Arbeit der Volksanwältin­nen und der Volksanwälte.

Ich denke, dies ist eine hervorragende Einrichtung des österreichischen Parlaments, Vorbild und Ratgeber auch für viele Länder in Europa. Das gilt aber nicht nur internatio­nal und nicht nur national, sondern ich möchte jene Facette beleuchten, weswegen es auch für die Gemeinden von Vorteil ist, dass wir die Volksanwaltschaft haben.

Auf der einen Seite haben jene Bürger, die glauben, von Behörden – auch von Ge­meinden – schlecht oder ungerecht behandelt zu werden, die Möglichkeit, die Volksan­waltschaft anzurufen und dort vorstellig zu werden. Und es kommt oft vor, dass die Volksanwaltschaft von sich aus sagt: Hier wurde zu Recht so entschieden, hier sehen wir keine Möglichkeit einzugreifen!, und damit sind viele Streitthemen auch schon be­endet.

Auf der anderen Seite, meine Damen und Herren, ist es auch für die Verantwortlichen in den Gemeinden, die nach bestem Wissen und Gewissen die Gesetze vollziehen, wichtig zu wissen: Haben wir richtig gehandelt oder nicht? – Und auch hier ist die Volksanwaltschaft, so denke ich, wenn der Fall dort hinkommt, eine wichtige Hilfestel­lung.

Ich habe die Volksanwaltschaft – und ich habe das auch als Bürgermeister nicht ge­tan – nie als Feindbild den Gemeinden gegenüber gesehen, sondern immer als sehr gute Ergänzung, Unterstützung und Hilfestellung bei komplizierten Fällen (Beifall bei der ÖVP), speziell im Wasserrecht, speziell im Baurecht, auch in anderen Dingen, bei


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