Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 295

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schaft für berechtigten Unmut bei Bürgerinnen und Bürgern sorgt: Oftmals stellt sich im Laufe der Prüfungsverfahren heraus, dass die Behörden korrekt gehandelt haben, die gesetzlichen Bedingungen jedoch adaptierungsbedürftig sind. In solchen Fällen spre­chen die drei VolksanwältInnen legislative Empfehlungen an den Nationalrat aus.

Statistisch betrachtet richten sich die meisten Beschwerden gegen das Sozialministe­rium und das Justizministerium. Der größte Teil des fast 500 Seiten starken Berichts umfasst die Darstellung konkreter Beschwerdefälle: grundrechtsrelevante Fälle wie Diskriminierungen von Minderheiten, behinderten Menschen und Frauen, unverhältnis­mäßig lange Verfahren oder Verletzungen des Datenschutzes.

Abschließend danke ich unseren VolksanwältInnen trotz allem für ihre wertvolle Arbeit und wünsche ihnen, dass die Zahl der Beschwerdefälle nicht zu-, sondern abnimmt. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

21.58


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Sacher zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


21.58.53

Abgeordneter Ewald Sacher (SPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Da­men der Volksanwaltschaft und deren MitarbeiterInnen! Hohes Haus! Tausende pflege­bedürftige ältere Menschen sind auf das Pflegegeld angewiesen, um die Betreuung und die Pflege finanzieren zu können. Hohes Alter und ein schlechter Gesundheitszu­stand erfordern daher, so würde man meinen, eine rasche Abwicklung der Pflegegeld­verfahren. In vielen Fällen ist das aber leider nicht so, daher wenden sich Betroffene an die Volksanwaltschaft, und diese zeigt zu Recht auf, dass es da Missstände abzustel­len gilt.

Der Rechnungshof tut dies ebenfalls: Er hat verschiedene Sozialversicherungsanstal­ten untersucht und überprüft; ich könnte hier einige aufzählen, aber ich erspare mir das. Dabei ist zum Beispiel zutage getreten, dass 28 Prozent aller Anträge in Sachen Pflegegeld länger als drei Monate dauern, und es ist eine traurige Tatsache, dass fast 11 Prozent der Antragstellerinnen und Antragsteller die Entscheidung gar nicht mehr erleben. – Man könnte hier zahlreiche Fälle anführen.

Sehr geehrte Damen und Herren, es ist daher der Volksanwaltschaft zu verdanken, dass diese Problematik aufgezeigt wird. Ich als Präsident einer großen Betreuungs­organisation, die eine Million Einsatzstunden pro Jahr leistet, weiß, wovon ich rede. Wir haben diese Probleme Tag für Tag.

Es ist ein Grundrecht unserer älteren Menschen, ja aller Menschen, dass diese Verfah­ren rasch entschieden werden.

Durch die Beschwerden tritt auch zutage, dass man sich auch bei dem einen oder an­deren medizinischen Sachverständigen einen sensibleren Umgang mit den Patien­tinnen und Patienten, die begutachtet werden, wünschen würde, dass Stil, Ton und Methoden der Sachverständigen aus dem Medizinbereich verbessert werden müssten, gerade im Interesse von schwer kranken Menschen.

Ich ziehe daher folgendes Resümee: Wir danken der Volksanwaltschaft, dass sie sich dieser Dinge annimmt, dass sie aufzeigt, dass Pflegegeldverfahren zu beschleunigen sind, dass sensibler zu verfahren ist und dass bei den Gutachten auch qualitätsorien­tierter vorgegangen werden muss. Ich stelle mir vor, dass es maximal drei Monate dauern darf, bis ein solcher Bescheid erstellt wird, im Sinne der vom Schicksal ohnehin schwer betroffenen Menschen. Ich freue mich auch über die Ansage von Herrn Bun­desminister Hundstorfer, sich dieses Problems annehmen zu wollen. Er hat bereits im Ausschuss betont, dass er eine Beschleunigung dieser Verfahren anstreben wird.

 


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