Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 296

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In diesem Sinne hoffe ich, dass die Volksanwaltschaft recht behalten wird, und danke ihr. (Beifall bei der SPÖ.)

22.02


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Mag. Lohfeyer zu Wort. 3 Minuten. – Bitte.

 


22.02.13

Abgeordnete Mag. Rosa Lohfeyer (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Volksanwältinnen! Meine Damen und Herren! Die Wichtigkeit der Volksanwaltschaft zeigt sich unter anderem darin, dass Regelungen, die die soziale Absicherung und Grundversorgung der ÖsterreicherInnen sicherstellen, oft ihre Lücken und Tücken ha­ben. Und so hat die Volksanwaltschaft in zahlreichen Prüfverfahren feststellen müssen, dass die Regelung über die Familienbeihilfe für Studierende schwerwiegende Folgen hat oder haben kann.

Studierende, die in vollem Glauben an die Erfüllung ihrer Pflichten studierten, wurden unvorbereitet mit dem plötzlichen Verlust ihrer Familienbeihilfe konfrontiert. Und die Fälle zeigen, dass zum Beispiel Studierende eines Doppelstudiums oft trotz raschen Studiums die Familienbeihilfe verlieren. Besonders belastend ist dies für jene, die für ihre angestrebte Berufsausbildung ein solches eben verpflichtend brauchen.

Aber auch überlange Wartezeiten auf einen Praktikumsplatz führen immer wieder zum Verlust der Familienbeihilfe. Bei Heirat während des Studiums kommt es zu nicht ver­tretbarer Diskrepanz zwischen Bestimmungen im Familienbeihilfenrecht und im Stu­dienförderungsgesetz.

Da verlieren Menschen, die sich um eine gute Ausbildung bemühen, aus nicht nach­vollziehbaren Härten ihre soziale Absicherung. Für die Studierenden und ihre Familien ist das oft eine enorme Belastung. Umso wichtiger ist es, dass in diesen Fällen die Volksanwaltschaft wirksam wird.

In den vorliegenden Fällen regt die Volksanwaltschaft auf Grund offensichtlicher struk­tureller Probleme an, dass das Familienbeihilfenrecht einer generellen Debatte unter­zogen wird. Durch ihre Stellung in der Kontrolle der Verwaltung, dort, wo den Studie­renden kein Rechtsweg und keine Einflussmöglichkeit offensteht, hilft sie auch dem Gesetzgeber, seine Arbeit noch besser zu machen.

Im Parlament versuchen wir, die Regelungen so gut wie möglich zu machen, aber erst im Praxistest zeigen sich die Mängel. Und dank der Anregungen der Volksanwaltschaft kann der Nationalrat darauf reagieren und durch Novellierungen auch Abhilfe schaffen.

Ich finde es außerdem bemerkenswert, dass das Vertrauen, das die Volksanwaltschaft in Österreich genießt, auch internationale Anerkennung erfahren wird. Durch den Sitz des Generalsekretariats des Internationalen Ombudsmanninstitutes in Wien wird es möglich, die Einrichtung im Sinne der Rechtsstaatlichkeit und Demokratie weiterzuent­wickeln.

Ich möchte Ihnen und Ihren Mitarbeitern sehr herzlich für Ihren Einsatz und Ihr En­gagement danken. (Beifall bei der SPÖ.)

22.05


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Muchitsch zu Wort. 3 Minuten. – Bitte.

 


22.05.17

Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Volksanwältinnen! Viele Themen sind bereits im Rahmen der Debatte über den Bericht


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