Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung / Seite 196

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handlung von Erkrankungen sowie zur Kontrolle des Entwicklungsstandes des Kindes. Zwei Ultraschalluntersuchungen sind darin vorgesehen: die erste zur Überprüfung des fetalen Herzens, die zweite zur Kontrolle des Wachstums des Embryos.

Jede Schwangerschaft birgt jedoch das Risiko einer kindlichen Chromosomenanomalie wie zum Beispiel des Down-Syndroms. Früher wurde bei werdenden Müttern, die älter als 35 Jahre waren, zur Abklärung möglicher bestehender Chromosomenanomalien mittels Punktion eine Fruchtwasseruntersuchung durchgeführt. Dabei hatten 0,5 bis 1 Prozent der Punktionen einen Abortus zur Folge.

Durch den Umstand, dass die werdenden Mütter immer jünger werden, kommen auch die Anomalien bei dieser Altersgruppe öfter vor. In der Zwischenzeit wird ein „Frühultraschall“ in der elften bis dreizehnten Schwangerschaftswoche zur Bestimmung der Nackenfaltendicke empfohlen, das so genannte „First-Trimester-Screening“.

Der Combined Test ist das derzeit genaueste Verfahren, um Hinweise auf Fehl­bildungen bei den chromosomalen Erbanlagen zu bekommen. Bei diesem Test wird mittels Nackenfaltenmessung und Untersuchung des Hormonwertes der Mutter durch ein spezielles Computerprogramm ein aktuelles Wahrscheinlichkeitswert-adjustiertes Risiko ermittelt. Dieser Wert wird in der zwölften bis vierzehnten Schwangerschafts­woche ermittelt, was vollkommen risikofrei ist.

Der große Nachteil dieses Tests sind jedoch die Kosten in der Höhe von 170 €, die die Eltern selber tragen müssen, da diese Untersuchung nicht im Mutter-Kind-Pass ent­halten ist und von den Krankenkassen nicht bezahlt wird. Gerade in der jetzigen Zeit ist anzunehmen, dass von vielen Müttern diese 170 € nicht aufgebracht werden können und sie dadurch das Risiko, ein geschädigtes Kind zur Welt zu bringen, eingehen müssen. Daher sollte diese Untersuchung unbedingt in den Mutter-Kind-Pass aufge­nommen werden und unentgeltlich durchgeführt werden. Einen diesbezüglichen Antrag werde ich einbringen. (Beifall beim BZÖ.)

18.15


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Lettenbich­ler. – Bitte.

 


18.15.54

Abgeordneter Mag. Josef Lettenbichler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Ge­schätzte Bundesministerin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Das vorliegende Doppelbudget kann sich sehen lassen, denn in wirtschaftlich und finanziell so schwierigen Zeiten ist es kein Leichtes, ein solides Budget auszuverhandeln und auf die Füße zu stellen. Gerade deshalb ist unserem Bundesminister Josef Pröll und seinem Team zu gratulieren – er hat es geschafft, einerseits den Wirtschaftsstandort zu sichern, aber andererseits auch die Steuerzahler zu entlasten.

Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, sehr geehrte Damen und Herren seitens der Koali­tion, aber ich werde immer wieder von Menschen angesprochen, die sich freuen. Sie freuen sich nämlich, wenn sie jetzt in ihrer April-Gehaltsabrechnung sehen, dass ihnen mehr Geld in der Geldtasche bleibt – und das haben wir einer Steuerreform zu ver­danken, die wir jetzt erstmals spüren. Und dies ist eine Entlastung, initiiert von dieser Bundesregierung, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)

Da gestern immer wieder kritisiert wurde, dass wir nur jene entlasten, die auch Steuern zahlen, darf ich Ihnen sagen: Vergessen und verschweigen Sie nicht immer, dass die Einkommensfreigrenze von 10 000 € auf 11 000 € erhöht wurde und somit weitere 160 000 Bürgerinnen und Bürger, somit insgesamt schon 2,7 Millionen Österreicherin­nen und Österreicher keine Einkommensteuer zahlen. Das ist ein wirklicher Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit!

 


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