Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung / Seite 270

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von der Agenda genommen. Leider, das ist sehr bedauerlich! Und die Interventions­stellen, vor allem im regionalen Bereich, dürfen wieder nicht auf einen Ausbau hoffen.

Die Frau Innenministerin hat im Ausschuss erklärt, dass sich das als sehr schwierig erweisen wird. Das heißt, die nächsten zwei Jahre werden die Interventionsstellen leer ausgehen, zumindest was die Aufstockung anlangt. Dazu kommt, dass die Innen­ministerin im Ausschuss auch noch erklärt hat, dass die Interventionsstellen Zusatz­aufgaben dazubekommen sollen, nämlich die Betreuung von Frauen, die von Zwangs­heirat betroffen sind. Es ist schon erstaunlich, dass die Interventionsstellen mit weniger Budget noch mehr leisten sollen.

Womit ich bei einem wirklich traurigen Kapitel bin, einem Beispiel der absoluten Unfä­higkeit der zuständigen Ministerien, nämlich betreffend die Errichtung einer Notwoh­nung für von Zwangsheirat betroffene Frauen. Seit drei Jahren – das steht bereits im zweiten Regierungsübereinkommen – versprechen die dafür zuständigen Ministerin­nen, dass eine Wohnung für zehn Frauen, die von Zwangsheirat betroffen oder bedroht sind, eingerichtet wird. Es kann nicht drei Jahre lang dauern, eine Wohnung mit ent­sprechender Betreuung für zehn Frauen zu planen, zu finden und einzurichten. Und das, obwohl im Orient Express, dem zuständigen Verein, der sich um von Zwangs­heirat bedrohte Frauen kümmert, 426 Beratungen zum Thema Zwangsheirat im letzten Jahr durchgeführt wurden. Das heißt, es ist wahrscheinlich zu wenig, dass nur zehn Plätze für Frauen in solch einer Wohnung zur Verfügung stehen werden.

Das Innenressort zeigt diesbezüglich keine Bereitschaft mehr zur Mitfinanzierung, sondern möchte die Zuständigkeit auch diesbezüglich an die Frauenhäuser und somit an die Länder abgeben. So weit ist es mir zumindest aus dem zuständigen Ausschuss übermittelt worden. Es ist schon höchst bedauerlich beziehungsweise bedenklich, dass die Frauenhäuser, die ohnehin schon genug und über ihre Kapazitäten hinaus arbeiten und Betreuung leisten, auch noch Frauen betreuen sollen, die ganz speziell betreut werden müssen, von ganz speziellen Betreuerinnen in Obhut genommen werden müssen.

Aber nicht nur bei den regionalen Interventionsstellen gibt es einen Stillstand, sondern auch bei den Regionalanwaltschaften. Das ist zusätzlich bedauerlich im Hinblick auf die Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt. Laut Anfrage­beantwortung im Ausschuss sind dafür nämlich keine zusätzlichen Mittel vorgesehen. Das wäre aber absolut wichtig, denn viele aus den Bundesländern können es sich einfach nicht leisten, in die Hauptstadt zu fahren, um dort Beratung beziehungsweise notwendige Unterstützung bei Ungleichbehandlung in Bezug auf Einkommen oder andere Diskriminierungen in der Arbeitswelt zu erhalten.

Allein die Beratung hilft den Frauen aber nicht, zusätzlich wäre ja auch der vorge­sehene Nationale Aktionsplan für Gleichstellung am Arbeitsmarkt sehr wichtig, nur gibt es, wie ich vernommen habe, kein zusätzliches Budget für die Umsetzung dieses Nationalen Aktionsplans. Es macht daher schon ein bisschen nachdenklich, dass wir nicht wissen, wie dieser Nationale Aktionsplan in den nächsten vier Jahren umgesetzt werden wird und wie wir nächstes Jahr in Sachen Einkommensgerechtigkeit dastehen werden. Das lässt zwar irgendwie noch ein bisschen Hoffnung zu, aber ich befürchte, dass sich da nichts zum Besseren wenden wird. Solange nur „Budgetbrösel“ zwischen den Ressorts hin- und hergeschoben werden, vor allem was die Frauen betrifft, ist das eher traurig. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

10.35


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun hat sich Frau Bundesministerin Heinisch-Hosek zu Wort gemeldet. Ich mache auch da darauf aufmerksam, dass für ressort­zuständige Regierungsmitglieder eine Redezeit von 20 Minuten vorgesehen ist. Was


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