Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung / Seite 271

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darüber hinausgeht, wird dem Klub – in diesem Fall dem SPÖ-Klub – angerechnet. – Bitte, Frau Bundesministerin.

 


10.35.57

Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Frau Präsidentin! Herr Präsident! Frauen Volksanwältinnen! Herr Kollege auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Liebe Besucherinnen und Besucher! Eine Wertung vonseiten der Regierungsbank ist, glaube ich, nicht adäquat, aber eine Bemerkung sei mir gestattet: Es ist schon bezeichnend, und da nehme ich keine der Parteien aus, dass sich ausschließlich die Frauensprecherinnen zu Frauenfragen melden, dass sich bisher keiner der Kollegen – wir behandeln ja die Obersten Organe – zu Frauen­fragen geäußert hat. Aber vielleicht kommt das noch; die Qualität, in welcher Form das kommt, werden wir uns dann anhören.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Natürlich hätte eine Frauenministerin gerne mehr Budget, das ist klar, aber solange sie Frauenministerin im Bundeskanzleramt ist, ist ja die Möglichkeit offen, in jedem Ressort das einzufordern, was der Hälfte der Bevölkerung auch zustehen würde; in Österreich sind wir Frauen sogar ein bisschen mehr als die Hälfte der Bevölkerung.

Das heißt, im Bereich der Wirtschaftsexpertinnen/-experten, im Bereich der Finanz­expertinnen/-experten unter Ihnen ist es ja auch notwendig, dass Sie sich Gedanken darüber machen, dass in den einzelnen Ausschüssen, in den einzelnen Kapiteln, in den einzelnen Inhaltsbereichen, bei den einzelnen Themen die Frauen nicht zu kurz kommen dürfen, weil wir schließlich auch unseren Beitrag dazu leisten.

Meine Aufgabe ist es, eine koordinierende Funktion zu erfüllen, darauf zu schauen, dass in den Ressorts, nicht nur, was das Budget betrifft, sondern vor allem, was die Umsetzung betrifft, Frauenanliegen, Frauenfragen und gleichstellungspolitische Anlie­gen, für die ich übrigens auch zuständig bin, nicht zu kurz kommen. Wie Sie wissen, gehört die Gleichbehandlungsanwaltschaft in mein Ressort, zum Bundeskanzleramt, und wie Sie auch wissen, ist die Gleichbehandlungsanwaltschaft gerade in letzter Zeit auch vermehrt für Männer da, für Männer, die sich beschweren darüber, dass sie kein Gratisgetränk in einer Disko bekommen oder höhere Eintrittspreise in Fußballstadien bezahlen müssen, und so weiter und so fort. Das heißt, die Gleichbehandlungs­anwalt­schaft widmet sich natürlich den Anliegen beider Geschlechter, wie es auch ihre Pflicht ist.

Ich werde das Wort „danke“ hier auch mehrmals verwenden, weil ich glaube, dass das Wort „danke“ mehr als nur eine Floskel ist und dass es wichtig ist, dass wir uns bei jenen bedanken, die mit den Frauen Tag für Tag in Österreich arbeiten. Da geht es auf der einen Seite um rund 500 Mitarbeiterinnen, die im gesamten Bundesgebiet tätig sind, in den Frauenberatungseinrichtungen, in den Frauenservicestellen, in den Notruf­einrichtungen, die Frauen jeder Altersgruppe betreuen und begleiten, rund um die Uhr zum Teil, mit unterschiedlichsten Problemlagen, von der Berufsberatung über gesund­heitspolitische Fragen bis hin zu wirklich heiklen Themen wie Trennung, Scheidung, Gewalterfahrung von Frauen, wo ganz schnell, anonym und kostenlos geholfen werden muss, damit Frauen sich in dieser so schwierigen Phase orientieren können, wie der nächste Schritt ausschauen soll.

Wir dürfen die Augen nicht davor verschließen, dass diese rund 500 Frauen Zig­tausende Frauen betreuen und begleiten. Es sind nämlich rund 100 000 Frauen im Jahr, die in diesen Fraueneinrichtungen beraten werden. Ich spreche jetzt gar nicht von den Interventionsstellen, die extra noch gesetzlich, nämlich aufgrund unseres Gewalt­schutzgesetzes, den Auftrag und die Aufgabe haben, in guter Zusammenarbeit mit der


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