Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung / Seite 285

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Die Republik Österreich als Mitglied und Nettozahler der EU hat ein vitales Interesse daran, dass die EU-Mittel ordnungsgemäß verwaltet sowie wirtschaftlich und wirksam verwendet werden. Dies schließt die Direktzahlungen der EU mit ein.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Regierungsvorlage zur Erweiterung Prüf­kompetenz des Rechnungshofes und der Landesrechnungshöfe dem Nationalrat vorzulegen, die insbesondere folgende Prüfkompetenzerweiterungen des Rechnungs­hofes:

Prüfung von Empfängern von Direktzahlungen der Europäischen Union

Prüfung von Wohnbauträgern

Prüfung von Unternehmen, die vom Staat Unterstützung in Form finanzieller Zu­schüsse oder Haftungsübernahmen erhalten,

Prüfung von Gemeinden mit weniger als 20.000 Einwohnern

Prüfung von Unternehmen, an denen die öffentliche Hand mit mindestens 25 % beteiligt ist,

und folgende Prüfkompetenzerweiterungen der Landesrechnungshöfe:

Prüfung von Gemeinden mit weniger als 20.000 Einwohnern

Prüfung von Unternehmen, an denen die Länder und/oder Gemeinden mit mindestens 25 % beteiligt sind,

beinhaltet.“

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Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Mag. Becher. – Bitte.

 


11.13.10

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Rahmen der Budgetdebatte zu den obersten Organen möchte ich kurz zur Geschlech­tergleichstellung, zu Gender Mainstreaming und zu Gender Budgeting in der Parla­mentsdirektion Stellung nehmen. Eine wichtige und sehr positive Maßnahme zur Geschlechtergleichstellung stellt der Frauenförderungsplan der Parlamentsdirektion dar.

Erste Erfolge bei der Umsetzung – um nur einige zu nennen – sind: die Strategie des Gender Mainstreaming und die Implementierung von Frauenförderung in sämtliche Maßnahmen der Personalplanung und Personalentwicklung, eine Verbesserung von Vereinbarkeit von Beruf und Familie zum Beispiel durch individuelle Arbeitszeitregelun­gen und innovative Arbeitsformen und eine Festlegung von geeigneten Maßnahmen zur Erreichung eines Anteils an weiblichen Bediensteten in allen Besoldungsgruppen von mindestens 40 Prozent.

Frau Präsidentin Prammer hat eine Arbeitsgruppe zu Gender Budgeting eingesetzt, die sich im Rahmen ihrer Tätigkeit mit zwei Pilotprojekten auseinandersetzt: einer Studie zu den Besucherzentren und einer zu den Personalkosten. In der Studie zu den


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