Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung / Seite 290

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Die Bundesregierung wird ersucht, einen Gesetzentwurf vorzulegen, demzufolge der Fonds zur Förderung des nichtkommerziellen Rundfunks mit 2 Millionen Euro, der Fonds zur Förderung des kommerziellen Rundfunks mit 4 Millionen Euro dotiert wird.“

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Herr Staatssekretär, weil Sie wahrscheinlich auf meine Stellungnahme zur Volksgrup­penförderung warten – Sie werden nicht enttäuscht –: Ja, auch jetzt sage ich, was ich immer dazu sage: Die 100 000 € stellen überhaupt keine Erhöhung dar. Das Gesetz schreibt eigentlich vor, dass es eine ausreichende Finanzierung und Dotierung geben muss. Es gibt da seit 1995 ein gleich hohes Budget. Es kann nicht das, was 1995 ausreichend gewesen ist, 15 Jahre danach auch noch ausreichend sein, denn man muss da auch die Inflation miberücksichtigen.

Ich glaube, dass wir es da mit einer Baustelle zu tun haben, die jetzt endlich eimal in Angriff genommen werden sollte. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

11.30


Präsident Fritz Neugebauer: Der soeben vorgetragene Entschließungsantrag steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Zinggl, Freundinnen und Freunde betreffend die Fonds zur För­derung des nichtkommerziellen und des kommerziellen privaten Rundfunks, einge­bracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (111 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvor­anschlages für das Jahr 2009 (Bundesfinanzgesetz 2009 – BFG 2009) samt Anlagen (200 d.B.)

Im Rahmen der Änderung des KommAustria-Gesetzes wurde die Mittelaufteilung des mit 15 Millionen Euro dotierten sogenannten Digitalisierungsfonds neu geregelt. Ins­gesamt 6 Millionen Euro fließen nun in einen Fonds zur Förderung des nichtkom­merziellen Rundfunks und in einen Fonds zur Förderung des kommerziellen Rund­funks. Es ist allerdings nicht nachvollziehbar, warum erstgenannter Fonds nur eine Million, letztgenannter aber 5 Millionen Euro erhält.

Die freien, nichtkommerziellen Radios in Österreich leisten wertvolle Beiträge zur kulturellen Vielfalt im Lande und dürfen nicht ostentativ gegenüber kommerziellen Sendern benachteiligt werden. Während Letztere ihre Einnahmen durch Werbe­ein­schaltungen etc. noch steigern können, ist dies für freie Radios praktisch unmöglich. Gerade deren Förderung müsste aber der öffentlichen Hand ein Anliegen sein.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

 


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