Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung / Seite 306

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Gerade während der letzten Legislaturperiode von SPÖ und ÖVP haben wir es geschafft, durch den Asylgerichtshof eine Entlastung von Verfassungsgerichtshof und Volksanwaltschaft zu erreichen. Es kam auch zu einer Verbesserung der ange­spannten Situation im Asylbereich. Seit dem vierten Quartal 2007 konnte die Zahl der offenen Verfahren, also das Rückstandsvolumen, von über 25 000 auf nunmehr fast 21 000 gesenkt werden. Es ist weiter rückläufig. Das bedeutet, der Rucksack von Verfahren, die vom Unabhängigen Asylsenat in den Asylgerichtshof gewandert sind, konnte bereits bis Ende März 2009 um 25 Prozent abgebaut werden. Neue Verfahren werden nun zu fast 50 Prozent schon innerhalb der ersten sechs Monate erledigt.

Etwas Besonderes sind die „Dublin-Fälle“. Da liegt es in der Zuständigkeit Öster­reichs beziehungsweise des jeweiligen EU-Landes, ein Abklärungsverfahren durchzu­führen. In diesen Fällen beträgt die durchschnittliche Verfahrensdauer überhaupt nur zehn bis 14 Tage.

Bei den Verfahrensabschlüssen hat der Asylgerichtshof insgesamt 2 729 Fälle erst­instanzlich entschieden und bestätigt. 898 Fälle wurden erstinstanzlich korrigiert, und davon wurde 44 Prozent ein Flüchtlingsstatus zuerkannt.

Gerade im Hinblick auf die klaren Verbesserungen und Effizienzsteigerungen bei der Abwicklung von Asylanträgen durch die Einrichtung des Asylgerichtshofes muss der neue Vorschlag der Europäischen Kommission tiefgreifend diskutiert werden. Trotz starker medialer Kritik von unterschiedlichsten Seiten in Österreich sind in dem vom Europäischen Parlament überarbeiteten Entwurf der Richtlinie bereits einige wichtige Änderungen gegenüber dem Kommissionsentwurf umgesetzt worden.

Erstens einmal sollen Mindestnormen für die Aufnahme von Asylwerbern festgelegt werden. Es sollen ein menschenwürdiges Leben gewährleistet und vergleichbare Lebensverhältnisse in allen Mitgliedstaaten geschaffen werden.

Zweitens: Proportionale Aufstockung der europäischen Mittel, um Verbesserungen im Zusammenhang mit den Mindestnormen für die Aufnahme kostenmäßig abzudecken, besonders in jenen Mitgliedstaaten, deren Asylsystem aufgrund der geographischen und demographischen Lage einem speziellen und unverhältnismäßig hohen Druck ausgesetzt ist.

Drittens: Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, dass die Auskunfts- und Informations­erteilung in mehreren Sprachen erfolgt, damit der Antragsteller dies auch versteht.

Eines muss ich hier schon auch noch festhalten: Es gibt auch Problembereiche, wo zweifelsfrei weitere Diskussionen notwendig sind. Über den Zugang zum nationalen Arbeitsmarkt nach spätestens sechs Monaten wird es sicher noch einige Diskussionen geben. Und das Zweite ist: Auswirkung auf die bestehende „Dublin-Verordnung“. Hier soll es zu keiner Aufweichung dieses Prinzips kommen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

12.28


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Unter­reiner. – Bitte. (Abg. Grosz: Keiner sagt uns, wo der Herr Faul ist! – Abg. Ing. Westen­thaler: Ist er entschuldigt, der Herr Faul? Er ist schon den ganzen Tag nicht da!)

 


12.28.09

Abgeordnete Mag. Heidemarie Unterreiner (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie! Sehr geehrte Damen und Herren hier in den Sitzreihen! Ich möchte bei diesem Tagesordnungspunkt die Gelegenheit nützen, einige grundlegende Gedanken zur Gleichbehandlung kundzutun. Es ist natürlich für uns Freiheitliche selbstverständlich, dass der Rang der Frau in unserer Gesellschaft völlig gleich­berechtigt sein muss, und da kann es auch keine Abstriche geben. Aber ich möchte


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