Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung / Seite 324

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unserer Seite am Freitag auch mit einem entsprechenden Abänderungsantrag konfron­tiert werden.

Aber eines sei Ihnen bei diesem Thema versichert – es betrifft ja fast niemanden der Anwesenden mehr: Sie können sich alle sozusagen dafür kritisieren lassen, dass es noch immer Privilegien in Bezug auf Politikerpensionen gibt, die für den Großteil der Bevölkerung absolut unverständlich sind, weil es keine andere Berufsgruppe gibt, wo man nach vier Jahren Berufstätigkeit schon Pensionen in Höhe von mehreren Tau­send Euro kassieren kann. Sei’s drum!

Es geht nicht darum, dass wir jetzt diskutieren, warum das vor 30 oder 40 Jahren so war. Sie könnten mit uns darüber diskutieren, ob es Sinn macht, diese Regelung ad infinitum weiterzuführen, weil Sie selbst wissen, dass diese Übergangsregelung, mit der das Gesetz abgeschafft wurde, noch 30 Jahre anhalten wird. Worüber Sie mit uns aber auf alle Fälle diskutieren müssen, ist, dass das, was in Form von Pensionssiche­rungsbeiträgen hereinkommt, extrem niedrig ist, während allen anderen Bevölkerungs­gruppen – egal ob bei der Pensionsreform oder bei laufenden Maßnahmen – immer irgendwelche Opfer abverlangt werden. Tun Sie endlich etwas, damit auch bei den Pensionen alten Typs etwas geschieht! (Beifall bei den Grünen.)

Allerletzte Bemerkung: Von FPÖ-Seite kamen zwei Wortmeldungen zum Thema Frauen – und die Frau Bundesministerin hat sich ja auch von Männern Wortmeldungen zum Thema Frauen gewünscht.

Ich sage nur eines, an die Adresse der FPÖ gerichtet: Sie haben uns etwas von einer Reproduktionsrate von 2,3 Prozent vorgejubelt, die es angeblich in Frankreich gibt, während es in Österreich nur 1,3 Prozent geben soll. Bitte wiederholen Sie das nicht und verschonen Sie uns mit solchen Vorbildern! 2,3 Prozent würden binnen kürzester Zeit zur Ausrottung Frankreichs führen! Es geht nicht um 2,3 Prozent, sondern es geht darum, dass jede erwachsene Frau im gebärfähigen Alter durchschnittlich 2,3 Kinder, aber nicht 2,3 Prozent Kinder auf die Welt bringen kann. Das ist das eine. (Zwi­schenruf des Abg. Neubauer.)

Das andere ist, dass auch Frankreich nicht mehr diese Geburtenrate von 2,3 hat, sondern selbstverständlich eine niedrigere. Trotzdem finde ich es sinnvoll, sich anzu­schauen, was die Unterschiede sind.

Da sind wir schon beim zweiten Thema, das Sie angesprochen haben. Spanien wurde als Beispiel gepriesen, weil dort die Hausfrau jetzt angeblich durch die spanische Bundesregierung belohnt wird. – Auch das stimmt nicht, meine sehr geehrten Damen und Herren von der FPÖ. Es wird die Hausfrau in Spanien nicht mit einem Haus­frauenlohn belohnt, aber es ist eine Maßnahme, die durchaus klug ist: Es wird Frauen, die zu Hause tätig waren, der Eintritt in den Arbeitsmarkt in den Bereichen Kinder­betreuung und Pflege nach einer Prüfung erleichtert.

Ja, soll so sein, aber ich hoffe, dass auch wir auf dem bestem Weg sind, das auch in Österreich zu ermöglichen. Da gibt es nicht unbedingt, auf Spanien aufzuholen, sondern da sind wir schon so weit. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.30


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Volksanwalt Dr. Kostelka. – Bitte.

 


13.30.45

Volksanwalt Dr. Peter Kostelka: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Die Volksanwaltschaft und der Schutz ihres Namens wurde mehr­fach angesprochen. Ich glaube, dass wir als ein Organ des Nationalrates, als das


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