Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung / Seite 367

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seid ihr in der ÖVP zerrissen: Die ehemalige Außenministerin ist für einen EU-Beitritt, der Herr Spitzenkandidat Strasser ist gegen den EU-Beitritt. (Abg. Grillitsch: Wir sind schon bei der EU! – Abg. Rädler: Sollen wir noch einmal beitreten?!) Ich fordere Sie auf: Hören wir sofort auf!

Ich bringe in diese Richtung folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Stadler, Kolleginnen und Kollegen betreffend sofortigen Ab­bruch der EU-Beitrittsverhandlungen mit der Türkei

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundeskanzler sowie der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten werden aufgefordert, sich auf Europäischer Ebene“ (Ruf bei der ÖVP: Maurerkelleneinsatz!) – geh bitte, hört auf! – „bei den jeweiligen Ratsformationen beziehungsweise beim Europäischen Rat für einen sofortigen Abbruch der EU-Beitritts­verhandlungen mit der Türkei einzusetzen.“

*****

Ich glaube, es wäre viel vernünftiger, wenn man mit der Türkei erst einmal eine weiter­gehende Zusammenarbeit ausverhandelt und nicht einen Beitritt. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

15.54


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Stadler Kolleginnen und Kollegen betreffend sofortigen Abbruch der EU-Beitrittsverhandlungen mit der Türkei

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (111 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvor­anschlages für das Jahr 2009 (Bundesfinanzgesetz 2009 – BFG 2009) samt Anlagen (200 d.B.) in der 23. Sitzung des Nationalrates am 26. Mai 2009

Bereits vor Aufnahme der Beitrittsverhandlungen mit der Türkei war es mehr als offensichtlich, dass die Türkei nicht Vollmitglied der Europäischen Union werden kann. Denn wie bereits der am 6. Oktober 2004 vorgelegte Bericht der Europäischen Kom­mission deutlich machte, konnte und kann die Türkei die Erfüllung der dafür erfor­derlichen Kriterien nicht erreichen.

Umso unverständlicher war daher die Empfehlung der Europäischen Kommission, Beitritts­verhandlungen mit der Türkei aufzunehmen. Dies hatte zur Folge, dass auf Basis des Fortschrittsberichts, der Beurteilung sowie der Empfehlung der Kommission von den Staats- und Regierungschefs beim Europäischen Rat unter niederländischem Vorsitz anlässlich des Dezembergipfels 2004 beschlossen wurde, mit der Türkei am 3. Oktober 2005 Beitrittsverhandlungen zu beginnen.

Dies obwohl die Türkei von der Verwirklichung einer institutionellen Stabilität im Sinne einer demokratischen und rechtsstaatlichen Ordnung, der erforderlichen ökonomischen


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