Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung / Seite 405

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Präsident Fritz Neugebauer: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß einge­bracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Markowitz, List, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Bundes-Sportförderkonzept eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (111. d. B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2009 (Bundesfinanzgesetz 2009 – BFG 2009) samt Anlagen (200 d. B.) in der Sitzung des Nationalrates am 26.05.2009

Aufgrund der neuesten, gestiegenen Umsatzergebnisse der Österreichischen Lotterien aus Mai 2009 erhält der organisierte Sport gemäß § 20 Glücksspielgesetz über die Besondere Bundes-Sportförderung nun um rund 22 Millionen Euro mehr als im Dop­pelbudget 2009/2010 veranschlagt. Für 2009 € 66,925 Millionen und 2010 € 84,4 Millionen, insgesamt also rund 151 Millionen Euro. Die Prognosen für 2011 liegen bereits bei über € 100 Millionen für die Besondere Bundes-Sportförderung.

Die über die Besondere– Bundessportförderung bedienten Sportverbände erfuhren seit der Aufhebung der so genannten Deckelung der Sportförderung im Jahre 2005 eine wesentliche Steigerung der Fördermittel. Erhielten die Sportverbände im Jahr 2000 aus der Besondern Bundes-Sportförderung noch rund € 33 Millionen, so können sie 2010 ihr Finanzierungsvolumen um 155% steigern und aufgrund der gesetzlichen Regelung mit dem „Deckel nach unten“ nicht unter € 40 Millionen fallen.

Das Argument des organisierten Sports, dass der Erlös aus den Lotterien vom Sport selbst käme, trifft nur mehr teilweise zu. Um die finanzielle Basis der Sportförderung auch nach der Einführung von Lotto und der Übernahme von Toto durch die Öster­reichischen Lotterien im Jahr 1986 zu sichern, wurden im Glücksspielgesetz Rege­lungen aufgenommen, die die jährliche Sportförderung auf der Basis der Steuererträge aus Lotto und Toto betreffen. Der Umsatz aus Toto und Torwette betrug 2008 lediglich 12,74 Millionen Euro, Lotto „6 aus 45“ und „Joker“ brachten dagegen gemeinsam rund 718 Millionen Euro den größten Anteil. Die Toto – Wette trägt anteilsmäßig am geringsten zum Umsatz der Österreichischen Lotterien bei.

Ein Rechnungshofbericht aus 1994 spricht in seinem Prüfergebnis „im Zusammenhang mit der gesetzlichen Mittelgarantie und Wertsicherung der Besonderen Bundes-Sport­förderung von einer wesentlichen Besserstellung der Förderungsempfänger im Ver­gleich mit anderen Förderungsbereichen des Bundes“. Ein Bericht der Abteilung 1/7/a des BKA (interne Revision) aus dem Jahre 2005 greift diese Kritik des Rech­nungs­hofes auf und erläutert in den Empfehlungen, dass „seitens der Entscheidungs­träger eine Auseinandersetzung mit der Grundproblematik in Bezug auf die Differen­zierung von Förderungen der allgemeinen Art und Förderungen der besonderen Art und der damit verbundenen krassen Bevorzugung anzustreben wäre.“ Grundsätzlich ist die Bundes-Sportförderung budgetwirksam, daher muss auch der Steuerzahler einsprin­gen, falls die Umsätze der Lotterien so weit fallen, dass der 3%anteil daraus unter die gesetzlich geregelte 40 Millionen Euro-Grenze fällt.

Die Vergabe der finanziellen Mittel für die Sportverbände erfolgt abgesehen von ein paar systemimmanenten Adaptierungen seit 1986 mittels desselben gesetzlich festgelegten Verteilungsschlüssels. Für eine Anpassung an veränderte Fördererfor­dernisse existiert kein bundesweiter Sportförderplan bzw. bundesweites Sportförder­konzept. Darüber hinaus gibt es kein verbindliches, einheitliches System mit standar-


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