Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung / Seite 409

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Insofern ist dieser Entschließungsantrag schon etwas wie eine Nagelprobe, weil jetzt das, was Sie öffentlich sehr oft angekündigt haben, einmal hier im Haus ist. Ich nehme an, dass es zumindest seitens der Opposition einige Zustimmung geben wird, und die Regierungsparteien sind aufgefordert, die Transparenz zu ermöglichen und die Kon­trolle zuzulassen. Am Freitag werden wir wissen, ob dieser Antrag durchgeht; wenn nicht, dann haben Sie auch die Möglichkeit verwirkt, sich darüber zu beklagen, nicht einschreiten zu können. (Beifall bei den Grünen.)

17.45


Präsident Fritz Neugebauer: Der Entschließungsantrag steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Möglichkeit zur Aus­setzung der Auszahlung von Fördermitteln nach dem Bundessportförderungsgesetz,

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (111 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundes­voran­schlages für das Jahr 2009 (Bundesfinanzgesetz 2009 - BFG 2009) samt Anlagen (200 d.B.)

Das österreichische Bundessportförderungsgesetz charakterisiert sich durch eine große Autonomie der geförderten Institutionen. Die Grundvoraussetzung funktionie­render Autonomie ist Transparenz. Daran mangelt es. Wer einen gesetzlichen An­spruch auf Förderungen nach dem Bundessportförderungsgesetz hat, muss die ge­samte Finanzgebarung einer unabhängige Kontrolle unterwerfen, spätestens dann, wenn es der Fördergeber in Person des zuständigen Ministers fordert.

Das Österreichische Olympische Comité (ÖOC) ist ein Musterbeispiel für eine Fehlin­terpretation des Autonomiegedankens. Dort wurde im Zuge der Olympiabewerbung Salzburgs ein Olympischer Förderverein gegründet. Vorstandsmitglieder des ÖOC saßen auch im Vorstand des Fördervereins. Zwischen dem ÖOC und dem Förder­verein gab es Finanzflüsse.

Höhepunkt war ein Darlehen von 300.000 Euro des ÖOC an den Förderverein. Davon wurden nur 150.000 zurückbezahlt. 150.000 Euro sind auf unerklärliche Weise abhan­den gekommen, wie der Salzburger Landesrechnungshof festgestellt hat.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport wird aufgefordert, dem National­rat bis zum 30. September 2009 eine Novelle zum Bundessportförderungsgesetz vor­zu­legen, die es dem Bundesminister ermöglicht, die Auszahlung von Fördermitteln auszusetzen, wenn geförderte Institutionen einer vom Bundesminister geforderten unabhängige Kontrolle der gesamten Finanzgebarung nicht nachkommen.

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß einge­bracht, ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

 


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