Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung / Seite 413

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ner angekündigt haben –, dann sollten wir zumindest reinen Wein einschenken. Schen­ken wir den Bediensten reinen Wein ein, schenken wir der Öffentlichkeit reinen Wein ein – und sagen wir, dass dieses Heeresbudget nicht ausreicht! (Beifall bei der FPÖ.)

Der letzte, abschließende Satz stammt aus der Zeitung „Der Soldat“, einer unabhän­gigen Soldatenzeitung. Da heißt es im Kommentar des „Observer“ – so nennt sich diese Kolumne – im Abschlusssatz:

„Also, der Würfel ist gefallen: keine erforderlichen Finanzmittel für die verordnete Trans­formation in den nächsten fünf bis zehn Jahren.“ – Die Folgen davon kann sich jeder selbst vorstellen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Zitat kommt nicht von der Opposition, nicht von der FPÖ, sondern aus der Zeitung „Der Soldat“, und das sollte uns zu denken geben. (Beifall bei der FPÖ.)

17.56


Präsident Fritz Neugebauer: Der zu Beginn eingebrachte Entschließungsantrag steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Kunasek, Dr. Fichtenbauer und weiterer Abgeordneter betreffend Verlängerung der Förderung der Mobilität der Bediensteten des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport im Rahmen des Transformationsprozesses zur Zielstruktur ÖBH 2010 über den 1. Juli 2009 hinaus,

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 2, Bericht des Bud­getausschusses über die Regierungsvorlage (111 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 2009 samt Anlagen erlassen wird (200 d.B.), Untergliederung 14 – Militärische Angelegenheiten und Sport, in der 23. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 26. Mai 2009

Im Verlautbarungsblatt I des Bundesministeriums für Landesverteidigung vom 29. Jänner 2008 wird die „Förderung der Mobilität der Bediensteten des Bundesministe-riums für Landesverteidigung im Rahmen des Transformationsprozesses zur Ziel-struktur ÖBH 2010“ (Erlass vom 21. Jänner 2008, GZ S91354/7-PersA/2008) geregelt. Demnach können einem Beamten beziehungsweise einem Vertragsbediensteten nach Maßgabe der vorhandenen Mittel für besondere Leistungen, die nicht nach anderen Vorschriften abzugelten sind, Belohnungen in Form eines Mobilitätszuschusses aus­bezahlt werden. Die Geltungsdauer dieses Erlasses erstreckt sich auf Maßnahmen, die bis zum 1. Juli 2009 erfolgt sind.

Da es nun endlich auch zu einer Verlängerung des Sozialpaketes für Bedienstete des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport bis 1. Jänner 2011 gekommen ist, wäre es sinnvoll und notwendig, auch diesen Erlass betreffend der „Förderung der Mo­bilität der Bediensteten des Bundesministeriums für Landesverteidigung im Rahmen des Transformationsprozesses zur Zielstruktur ÖBH 2010“ zu verlängern.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport wird aufgefordert, den Erlass vom 21. Jänner 2008, GZ S91354/7-PersA/2008 betreffend „Förderung der Mobilität


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