Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung / Seite 516

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Arbeitsmarktlage ist die Lehrstellenförderung 2009 mit insgesamt 357 Millionen € bud­getiert. Ziel muss aber sein, dass im Herbst jeder Jugendlicher zumindest einen Ausbil­dungsplatz bekommt.

Neben der Jugendbeschäftigungsoffensive und der Ausbildungsgarantie gibt es da noch die „Aktion Zukunft Jugend!“. Diese spricht speziell Jugendliche im Alter zwi­schen 19 und 24 Jahren an. Die Maßnahme hat es zum Ziel, den Jugendlichen innerhalb von sechs Monaten entweder einen neuen Job, eine Qualifizierungs­maß­nahme oder eine Umschulungsmaßnahme zu bieten. Dass dieser Umkehrschwung funktioniert, hat sich darin gezeigt, dass bereits im März 13 000 junge Menschen in Beschäftigung gebracht werden konnten.

Bedauerlicherweise ist für die beiden Jugendherbergsorganisationen, die im Gegen­satz zu den Bundesjugendorganisationen nicht mit bestimmten Fördersummen festge­schrieben sind, nur ein Erinnerungswert von 1 000 € budgetiert. Sie werden aus­schließlich aus jenen Mitteln finanziert, die nach Auszahlung der festgeschriebenen Fördersummen an die Bundesjugendorganisationen übrigbleiben. Frau Staatssekre­tärin Marek hat uns im Ausschuss mitgeteilt, dass die Basisförderungen an Jugend­organisationen steigen werden, was somit bedeutet, dass die Projektförderungen leider in diesem Ausmaß sinken werden.

Ein weiterer kritischer Punkt, den ich noch gerne anbringen möchte, ist, dass die poli­tische und die verbandliche Jugendarbeit nur mehr eingeschränkt möglich sein wird, da ein Großteil der Förderungen für bauliche Maßnahmen und Umzug für Barrierefreiheit verwendet werden muss.

Grundsätzlich ist es ja sehr positiv, dass gemäß dem Behindertengleichstellungs­gesetz Bundesjugendorganisationen dazu angehalten werden, für alle Jugendlichen einen uneingeschränkten Zugang zu ermöglichen. Negativ in diesem Zusammenhang ist jedoch, dass die baulichen Maßnahmen von den jeweiligen Förderungen abhängen und dadurch die politische und verbandliche Jugendarbeit in den Bereichen, für die dieses Geld vorgesehen ist, vermindert wird.

Es gibt zwar seitens des Bundes Unterstützung für Organisationen, die nachweisen können, dass sie für die Umbauarbeiten kein Geld zur Verfügung haben, aber die soll dann auch in kleinen Schritten auf mehrere Jahre aufgeteilt erfolgen. Es gibt dann noch eine im Budget vorgesehene Projektförderung unter dem Posten Baukostenzuschüsse, allerdings ist diese nur mit 220 000 € budgetiert. Jeder, der sich einmal mit Maß­nahmen für behindertengerechte Umbauarbeiten auseinandergesetzt hat, weiß, dass man mit diesen 220 000 € nicht wirklich einen Umzug oder einen Umbau finanzieren kann.

In folgendem Punkt sind wir uns hier im Hohen Haus sicherlich alle einig: dass die Jugend unsere Zukunft ist. Es ist also sicherlich legitim, sich für das Jugendbudget mehr Geld zu wünschen – und das ist auch mein Wunsch. (Beifall bei der SPÖ.)

13.27


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Lipitsch. Ein­ge­stellte Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


13.28.08

Abgeordneter Hermann Lipitsch (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundes­minister! Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Zuhörer auf der Tribüne! Kolleginnen und Kollegen! Das Familienbudget zeigt nachhaltig eine positive Entwicklung in Richtung mehr Geld für Kinder.

Gerade mit der geplanten Einführung eines einkommensabhängigen Kindergeldes sollte sich die Väterbeteiligung bei der Elternkarenz erhöhen. Das verpflichtende letzte


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