Labordiagnosen zu machen. Es wird dort gleichsam wie im Mittelalter nach mysteriösen Todesursachen geforscht.
In Wien ist seit dem Inkrafttreten des neuen Leichen- und Bestattungsgesetzes die sanitätsbehördliche Leichenöffnung nur mehr in Krankenhäusern durchgeführt worden. Die Pathologen sollen sich nun die kriminalistische Frage stellen, ob ein natürlicher oder ein unnatürlicher Tod vorliegt – eine Aufgabe, für die sie eigentlich gar nicht ausgebildet wurden. Kurzum, eine Giftmörderin wie die Frau Blauensteiner würde heute mit höchster Wahrscheinlichkeit nicht mehr zur Verantwortung zu ziehen sein. Das ist ein Umstand, der wirklich besorgniserregend ist.
Im Interesse der Sicherheit, aber auch der Gesundheit bringe ich daher folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Windholz, Mag. Widmann, Dr. Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend Neubau des gerichtsmedizinischen Departements Wien
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung wird aufgefordert, umgehend die notwendigen finanziellen Voraussetzungen für den Neubau des gerichtsmedizinischen Departements Wien zu schaffen.“
*****
Herr Wissenschaftsminister Hahn, ich weiß, da unterliegen Sie durchaus auch budgetären Zwängen. Nachdem Sie jetzt mit CERN den Ausgleichstreffer zu eins zu eins kassiert haben – es wird wahrscheinlich, wie immer, um Geld gehen –, würde ich Ihnen vorschlagen, sich da an den Koalitionspartner zu wenden. Dieser Zustand, den wir jetzt haben, ist jedenfalls unhaltbar. Sorgen Sie raschest dafür, dass dieser behoben wird, und versuchen Sie, die Kosten dafür auf mehrere Ministerien aufzuteilen! (Beifall beim BZÖ.)
15.23
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Windholz, Mag. Widmann, Dr. Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend Neubau des Gerichtsmedizinischen Departements Wien
eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (111 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2009 (Bundesfinanzgesetz 2009 – BFG 2009) samt Anlagen (200 d.B.) in der 23. Sitzung des Nationalrates am 27. Mai 2009
Als einzige europäische Hauptstadt ist Wien seit Jänner 2008 ohne eigenes gerichtsmedizinisches Zentrum. Auf den ersten Blick nicht weltbewegend, wäre damit nicht folgender „Pferdefuß“ verbunden: würden sich derzeit Nachahmer/innen für die sogenannte „Schwarze Witwe“ finden, hätten diese gerade jetzt – im Gegensatz zu Fr. Blauensteiner, gute Chancen, zeitlebens unentdeckt zu bleiben.
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