Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung / Seite 550

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Nach 200 Jahren Tätigkeit wurde der Standort Sensengasse des gerichtsmedizini­schen Departements Wien geschlossen. Um den Betrieb der baufälligen Institution in Wien-Alsergrund aufrechtzuerhalten, hätte es eines Neubaues (geschätzte Kosten ca. € 16,5 Millionen) bedurft, über dessen Durchführung auch ein wochenlanger Kompetenzstreit zwischen Medizinischer Universität, Ministerien und Stadt Wien tobte.

Insider befürchten, dass aufgrund der eingeschränkten Obduktionen hinkünftig der „perfekte Mord“ einfacher möglich wäre, da die große Gefahr besteht, dass Verbrechen unentdeckt bleiben, weil nun nicht mehr, wie sonst, wenn die Todesursache nicht bekannt war, obduziert wird. Auch die Mediziner schlagen Alarm – wie sollen in Hin­kunft Gerichtsmediziner ausgebildet werden, wenn es keine zentrale Stelle für Obduktionen mehr gibt? In Wien wurden die Totenbeschauen seit Schließung des Instituts massiv reduziert – anstelle von 1.500 auf 500 pro Jahr. Ein Großteil der 2.000 jährlichen Obduktionen wurde ausgelagert, diese werden nun verteilt in vier Wiener Spitälern durchgeführt; für so genannte Faulleichen (mit fortgeschrittenem Verwe­sungsprozess) keine geliebte Lösung, weshalb man diese Obduktionen in drei graue Stahlcontainer auf das Gelände des Wiener Zentralfriedhofes verbannt hat. Dort, ohne Möglichkeit Röntgenaufnahmen oder Labordiagnosen zu machen, soll gleichsam wie im Mittelalter nach mysteriösen Todesursachen „geforscht“ werden.

Ein unhaltbarer Zustand, der historische Wurzeln hat. Seit den sechziger Jahren wurde das Institut kaum mehr renoviert, Leichenhaus und Kühlräume waren ebenso dringend sanierungsbedürftig wie das Abwassersystem – dem fehlte ein modernes Filtersystem sodass sämtliche (Körper)Flüssigkeiten beinahe ungeklärt in die Kanalisation flossen. Trotz schwerer Vorwürfe des Rechnungshofes änderte sich nichts. Die Ministerien für Gesundheit, Justiz und Wissenschaft schoben sich gegenseitig die Verantwortung zu mit dem bekannten Endergebnis. Seit Inkrafttreten eines neuen Wiener Leichen- und Bestattungsgesetzes werden die sanitätsbehördlichen Leichenöffnungen nur mehr in Krankenhäusern durchgeführt: Die Pathologen sollen nun der kriminalistischen Frage­stellung nachgehen, ob ein natürlicher oder unnatürlicher Tod vorlieg – eine Aufgabe für die sie nicht ausgebildet wurden.

Da dieser Zustand für die Gesundheit wie auch die Sicherheit der österreichischen Bevölkerung untragbar ist, stellen die unterfertigten Abgeordneten nachfolgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung wird aufgefordert, umgehend die notwendigen finanziellen Voraussetzungen für den Neubau des gerichtsmedizinischen Departements Wien zu schaffen.“

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Mag. Rudas zu Wort. 3 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


15.23.34

Abgeordnete Mag. Laura Rudas (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste auf der Zuschauertribüne, besonders jene der Klasse 4a der Hauptschule Wies aus dem Bezirk Deutschlands­berg, Steiermark! Herzlich Willkommen! Es freut uns, dass ihr uns heute besucht und zuhört. – Sehr geehrte Kollegin Hakl, wir brauchen mehr Studierende, wir brauchen mehr Uni-Absolventen. Wir müssen die jungen Menschen ermutigen, auf die Univer-


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