Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung / Seite 596

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Meine sehr geehrten Damen und Herren, zum Abschluss darf ich folgenden Antrag ein­bringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Kunasek, Themessl, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, ehestmöglich alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, um dem Trend der steigenden Jugendarbeitslosigkeit entgegenzuwirken und die versprochene Ausbildungsgarantie einzulösen, insbesondere durch eine Wieder­einführung des ‚Original-Blum-Bonus I‘ mit einer Ausgestaltung der Förderung für das zweite Jahr als Qualitätsbonus bei positivem Ausbildungsnachweis und durch Schaf­fung von 1000 neuen Lehrstellen im Bundesdienst.“

*****

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben alles zu unternehmen, um unseren jungen Menschen wirklich die bestmögliche Ausbildung zu geben und dies auch sicher­zustellen. Wir dürfen nicht vergessen, sie bedeuten auch unsere Zukunft. (Beifall bei der FPÖ.)

18.00


Präsident Fritz Neugebauer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Kunasek, Themessl und weiterer Abgeordneter betreffend Maß­nahmen zur Förderung der Lehrlingsausbildung

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 2, Bericht des Bud­getausschusses über die Regierungsvorlage (111 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 2009 samt Anlagen erlassen wird (200 d.B.), Untergliederung 20 – Arbeit, in der 23. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 27. Mai 2009

Der Abwärtstrend bei den Lehrlingszahlen konnte ab den Jahren 2003/2004 mit Projekten, wie dem „Blum-Bonus I“ für zusätzliche Lehrstellen, dem Einsatz von Lehr­stellenberatern und durch eine Abwicklung über die AMS-Servicestellen, in eine Phase der Lehrstellenzunahme gelenkt werden. Der „Blum-Bonus I“ brachte für eine neu geschaffene Lehrstelle insgesamt 8.400 Euro Förderung, die halbjährlich im Nach­hinein ohne großen bürokratischen Aufwand ausbezahlt wurde (400,- € im 1. Lehrjahr, 200,- € im 2. Lehrjahr und 100,- € im 3. Lehrjahr).

Tatsache ist, dass in Österreich seit der „Weiterentwicklung des Blum-Bonus“ die Erst­jahr­lehrlinge wieder zurückgehen und mit Dezember 2008 die Zahl der Lehrstellen­suchenden von 4.772 (Dezember 2007) auf 5.306 gestiegen ist. Und das in einer Zeit, in der weder die Demographie noch die wirtschaftliche Situation dafür ausschlag­gebend sein konnte.

Die neue Lehrlingsförderung wird über Wirtschaftskammer abgewickelt und ihre Höhe richtet sich einerseits nach der Höhe der für den jeweiligen Lehrberuf kollektiv­vertrag-


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