Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung / Seite 597

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lich festgelegten Lehrlingsentschädigung, andererseits nach der bisherigen Dauer des Lehrverhältnisses.

Die Förderung für das 1. Lehrjahr beträgt das Dreifache, für das zweite Lehrjahr das Zweifache und ab dem dritten Lehrjahr das Einfache der kollektivvertraglichen Brutto­lehrlingsentschädigung. Bei positivem Ausbildungsnachweis zur Mitte der Lehrzeit (optional) gibt es zusätzlich einen Qualitätsbonus von 3.000 Euro.

Am Beispiel eines Lehrlings des Metallgewerbes (drei Jahre Lehrzeit) macht die Förderung für einen Lehrling, bei einer Entlohnung laut Rahmenkollektivvertrag (ab 01.01.2009: 1. Lehrjahr 435,- €; 2. Lehrjahr 600,- € und 3. Lehrjahr 745,- €), in Summe mindestens 3.250 Euro und maximal 6.250 Euro aus.

Die derzeitige Grundförderung ist deutlich zu wenig und schafft keine Anreize für die Ausbildung von Lehrlingen, wie sie der seinerzeitige „Blum-Bonus“ geschaffen hat. In Anbetracht dessen, dass eine enorm hohe Jugendarbeitslosigkeit vorherrscht, sich eine große Lehrstellenlücke auftut und rund 40.000 Schulabgänger im kommenden Herbst auf den Lehrstellenmarkt drängen werden, sollte die effektive und effiziente Lehrlingsförderung – neben anderen Maßnahmen – hohe Priorität haben.

Auch der Staat muss in Zeiten der Wirtschaftskrise einen größeren Beitrag leisten und sollte umgehend 1000 neue Lehrstellen im Bundesdienst schaffen. Das käme zwar einer Verdoppelung gleich, aber der Anteil der Lehrlinge an den unselbstständig Be­schäftigen beträgt im Vergleich insgesamt ca. 4 Prozent, während es im Bundesdienst nur 0,7 Prozent sind.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, ehestmöglich alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, um dem Trend der steigenden Jugendarbeitslosigkeit entgegenzuwirken und die versprochene Ausbildungsgarantie einzulösen, insbesondere durch eine Wieder­einführung des „Original-Blum-Bonus I“ mit einer Ausgestaltung der Förderung für das zweite Jahr als Qualitätsbonus bei positivem Ausbildungsnachweis und durch Schaf­fung von 1000 neuen Lehrstellen im Bundesdienst.“

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Präsident Fritz Neugebauer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Tamandl. – Bitte.

 


18.00.46

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Schatz, ich bin ja normalerweise auch für innovative Ideen und Ansätze, nur leider Gottes werden Sie die Krise mit innovativen Ansätzen nicht meistern, sage ich Ihnen.

Wenn ich mir vorstelle, dass ein Unternehmen zuzusperren droht und man den Arbeit­nehmern die Verantwortung für das Unternehmen und das Unternehmerrisiko umhän­gen will, dann kann ich Ihnen nur sagen, nein danke! (Beifall bei der ÖVP. Abg. Dr. Lichtenecker: Ein bisserl mutiger, Frau Kollegin!)

 


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