Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung / Seite 614

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„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Vielzahl an Gütezeichen auf ihre Sinn­haftigkeit im Sinne des Konsumentenschutzes zu überprüfen und eine Reduktion auf einige wenige, für Konsumenten überschaubare Güte- und Qualitätszeichen vorzu­nehmen.“

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Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Maier. – Bitte.

 


18.50.52

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zur Beruhigung meines Vorredners: Genau dieser Punkt, dass diese Auslobungen geregelt werden, wird im Regierungsübereinkommen von SPÖ und ÖVP ausdrücklich angesprochen, zuständig dafür ist Herr Bundesminister Stöger, der nicht mehr hier ist. Es wird, wie er in einer Aussendung mitgeteilt hat, an dieser Regelung bereits gearbeitet. Dieser Ent­schließungsantrag ist daher hinfällig. (Beifall bei der SPÖ.)

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu einer meiner Vorred­nerinnen, zur Kollegin Tamandl, eine Feststellung: Ja, was Schuldnerberatungen an­langt, gibt es ein Problem. Und dieses Problem besteht darin, dass es in Österreich nie eine strukturierte Finanzierung der Schuldnerberatungen gegeben hat. In erster Linie zuständig sind die Bundesländer, daneben finanzieren das Justizministerium und das Konsumentenschutzministerium mit. Was wir benötigen, wäre eine gesetzliche Grund­lage – ich betone das und stehe dazu –, eine Grundlage, bei der die Banken auch mit verpflichtet werden, die Schuldnerberatungen mitzufinanzieren.

Noch eine Klarstellung. Ich bin dem Herrn Bundesminister sehr dankbar, dass er eine Klarstellung zum Budget vorgenommen hat, dass es nicht weniger Geldmittel gibt als das Jahr zuvor. Diese internen Umschichtungen, Kollege Westenthaler, sind durch das neue Haushaltsrecht möglich, dem auch Sie und Ihre Fraktion zugestimmt haben.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gibt eine Reihe von konsu­mentenpolitischen Anliegen. Ich möchte diese Gelegenheit jetzt wahrnehmen und dem Herrn Bundesminister zu seiner gestrigen Pressekonferenz gratulieren, in der er Gruppenklagen eingefordert hat.

Ich weiß, wovon ich da rede: Vor knapp 20 Jahren habe ich eine Strafanzeige gegen WEB-Bautreuhand-IMMAG unterschrieben wegen Verdachts des gewerbsmäßigen Betruges und wegen Untreue. Es ging damals um einen Schaden in der Höhe von in etwa 2,2 Milliarden €. Geschädigt waren 3 000 Personen. Wir haben miterlebt, wie schwierig es war, strafrechtliche Verurteilungen zu erreichen. Wir haben erlebt, wie schwierig es war, mit einer Sammelklage den Geschädigten zu helfen. Wir standen vor dem Problem der möglichen Verjährung – die Salzburger Sparkasse hatte dann einen Verjährungsverzicht abgegeben –, und wir standen vor dem Problem der enormen Kosten, die mit der Sammelklage nach österreichischem Recht verbunden sind. Daher halten wir es für absolut notwendig, dass es zu einer gesetzlichen Regelung der Grup­penklage kommt, genauso wie es im Regierungsübereinkommen bereits angekündigt ist.

Die Konsumentinnen und Konsumenten, die von Massenschäden betroffen sind – es sind Kunden von Banken, Versicherungen, Reisebüros, Pharmaindustrie, Lebens­mittel­industrie –, die werden es Ihnen danken. In diesem Sinne ersuche ich Sie und


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