Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung / Seite 785

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In den letzten Tagen wurde auch seitens der Frau Innenministerin die Frage der Strafdrohung betreffend Einbruchsdiebstahl angesprochen. Die Frau Bundesministerin hat darauf geantwortet, sie könne sich betreffend Wohnungseinbruch einiges vor­stellen, dass das möglich wäre und sie gesprächsbereit sei. Aber man könnte das unter Umständen auch über die im Rahmen des Strafausmaßes festgesetze Straf­drohung machen. Die Richter müssten auch einmal darangehen, dass sie im Wege der General- oder Spezialprävention sagen: Jetzt, bitte schön, gehen wir einmal unbedingt an den oberen Strafrahmen, damit das die Täter wirklich zu spüren bekommen.

Ein anderes Anliegen ist mir noch der Umstand, dass sehr viele, die illegale Zuwan­derung betreiben und in Österreich Asyl begehren, das einfach mit falschen Argu­menten, mit falschen Tatsachen, schlicht und ergreifend mit Unwahrheiten machen und den Staat dadurch Geld kosten – einerseits durch die Verfahren, die abgewickelt werden müssen, andererseits durch die Grundsicherung, die ihnen gewährt wird.

In diesem Fall sprechen wir ganz klar von Betrug und würden meinen, dass ein Delikt des Asylbetrugs durchaus Eingang in das Strafgesetzbuch finden könnte. (Beifall bei der FPÖ.)

18.04


Präsident Fritz Neugebauer: Herr Abgeordneter Mag. Schönegger ist der nächste Redner. – Bitte.

 


18.04.38

Abgeordneter Mag. Bernd Schönegger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr Frau Justizministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sicherheit heißt auch und vor allem Fortbestand und Weiterentwicklung des Rechtsschutzes für die Bevölkerung. „Schutz durch Recht“ ist also ein absolut klug und richtig gewähltes Motto Ihrer Amtszeit. Korrekte und faire Rechtsprechung ist und bleibt ein Grundpfeiler, eine Basis für eine funktionierende und beständige Demokratie.

Ja, es ist so, dass auch im Justizbereich die Mittel knapp bemessen sind. – Die Frau Bundesministerin war und ist gefordert, mit realistischen Zahlen an ihre Planungen heranzugehen und wird das auch in Zukunft tun müssen.

Ja, auch Justizpolitik braucht Geld, um effizient arbeiten zu können. – Der Bundes­voranschlag für 2009 und 2010 sieht im Bereich der Justiz 1,17 Milliarden € vor. Bis 2013 steigt diese Summe immerhin um 170 Millionen €.

Andererseits ist es gerade die Justizpolitik, meine sehr geehrten Damen und Herren, die auch ohne besonders hohe zusätzliche Budgetmittel gestalterisch tätig werden kann. Sie kann gestalterisch tätig werden, wenn sie die richtigen Schwerpunkte inhalt­licher Natur setzt, beispielsweise gerade in der momentan schwierigen wirtschaftlichen Situation.

Zur Reform des GmbH- und Insolvenzrechts: Diesbezüglich wurden richtige und wichtige und werden richtige und wichtige Schritte gesetzt. Ein weiteres Reformvor­haben ist die Schaffung eines modernen Haupt- und Rechtsmittelverfahrens. Die notwendigen Anpassungen im Korruptionsstrafrecht zeigen deutlich auf, wie sehr hier alle Beteiligten an einer ständigen Verbesserung arbeiten.

Das Problem der Konkursverschleppung beispielsweise wird mit dem Entfall der Verfahrenshilfe für juristische Personen wirklich tauglich bekämpft.

Ladungen und Verständigungen werden in Zukunft vereinfacht und gestrafft werden. Gekürzte Urteilsausfertigungen und Protokollvermerke führen zu einer wesentlichen Entlastung und somit zum Freiwerden von Ressourcen.

 


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