Planstellen der Verwendungsgruppen E2a und E2b für Exekutivbedienstete im Justizwachdienst kommt.“
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Abgeordneter Gerhard Köfer (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Werte Frau Bundesministerin! Einsparungen sind niemals populär, von niemandem gewünscht und trotzdem von jedem gefordert. Und Einsparungen, nicht nur im Justizbereich, sind immer ein Verzicht auf etwas Notwendiges, Wünschenswertes oder bereits Gewöhntes.
Die Legislative zählt mit der Exekutive und der Gerichtsbarkeit zu den Grundpfeilern unserer Demokratie, und verliert unsere Bevölkerung irgendwann einmal das Vertrauen in die Justiz und unsere Gesetze, dann ist diese Demokratie ernsthaft gefährdet. Daher ist der Sparstift in diesem Bereich besonders vorsichtig und sensibel anzusetzen.
Im Großen und Ganzen sind die Maßnahmen absolut richtig, die zur Aufbringung des Budgets gesetzt wurden. Es muss aber allerdings auch erlaubt sein, im Detail eine sachliche Kritik anzubringen. So beziehe ich mich etwa auf die Gebühr betreffend das Besuchsrecht im Scheidungsfall.
Es ist zwar begrüßenswert, dass sich sozial schwächere Bürger über die Verfahrenshilfe eine Befreiung erwirken können, aber so wirklich glücklich ist niemand mit dieser Gerichtsgebühr in diesem Bereich. Kinder haben das Recht auf beide Elternteile. Dieses Recht ist ohnehin emotionell belastet, sein leibliches Kind sehen zu wollen, ist für Vater und Mutter gleichwohl schwierig, und das sollte man nicht mit Gebühren belasten. Daher ist es positiv, dass es bereits aus dem Justizministerium starke Signale gibt, sich Gedanken darüber zu machen, wie dieses sensible Thema nochmals abgefedert werden kann. (Beifall bei der SPÖ.)
Eine weitere Maßnahme, die auch zu hinterfragen wäre, wurde bereits zum Glück etwas abgeschwächt. Ich beziehe mich da auf die RSa-Briefzustellung, die in Hinkunft gestrichen wird. Briefe sollen zukünftig nur mehr ausnahmslos per RSb zugestellt werden. – So weit so gut.
Es ist insbesondere unserer Kollegin Ruth Becher zu verdanken, dass die Briefzustellung in Mietrechtsangelegenheiten nunmehr ebenfalls nach einem Jahr wieder evaluiert werden soll. (Beifall bei der SPÖ.)
Ebenfalls besonders zu begrüßen ist, dass die Frau Justizministerin in der letzten Ausschusssitzung auf meine Frage hin unmissverständlich und klar festgestellt hat, dass es zu keinen weiteren Schließungen von Bezirksgerichten kommen wird.
Frau Justizministerin Bandion-Ortner, mit dieser Ihrer klaren Aussage unterscheiden Sie sich sehr wohltuend von Ihrem männlichen Vorgänger Justizminister Böhmdorfer, der radikale Schließungen von Bezirksgerichten, vor allem im ländlichen Raum, geplant hatte.
Die Justiz und die Gerichtsbarkeit sind eine wesentlicher Teil dieses Rechtsstaates. Es muss daher auch ein klares Bekenntnis zu jenen Gerichtsstandorten geben, die außerhalb von Ballungszentren beziehungsweise Großstädten liegen, denn solche Gerichtsstandorte sind wohl rechtspolitisch, wirtschaftlich, vor allem aber auch psychologisch
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