Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung / Seite 794

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

gers einführen muss. – Soweit die Einladung, dass man täglich gescheiter werden kann. (Beifall bei der FPÖ.)

18.31


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Plessl. – Bitte.

 


18.31.49

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Minis­terin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Frau Bundesministerin, die ge­plante Änderung im Bereich der Verständigung von Betroffenen, insbesondere, ob dies in Zukunft per RSa, RSb oder einfachem Schreiben geschieht, hat bereits zu zahl­reichen Reaktionen – auch medial – geführt.

Gerade während der derzeit angespannten Wirtschaftslage und der Beschränkungen, die daraus für das vorliegende Budget 2009/2010 resultieren, sind Einsparungen und die Konzentration auf die Aufrechterhaltung der wichtigen Kernbereiche unserer öster­reichischen Justiz unumgänglich.

Ob der angekündigte Stellenabbau um 169 Personen wirklich nur Auswirkungen im Promillebereich zeigen wird, bleibt aber abzuwarten. Wichtig und notwendig – zumin­dest aus meiner Sicht – ist, dass trotz der geplanten Sparmaßnahmen keine Ver­schlech­terung bei der Zusammenarbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft eintritt. Gerade durch die StPO-Reform wurde eine starke Mehrbelastung der Staatsanwalt­schaft herbeigeführt.

Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich aber die bereits angesprochene Kritik an der Versandart von Verständigungen anhand eines praktischen Beispiels aus meinem engen Arbeitsumfeld etwas relativieren:

Als Bürgermeister der Gemeinde Untersiebenbrunn bin auch ich ständig mit einer Vielzahl von Verständigungen – im Speziellen bei Änderungen des Grundbuches, also beim Kauf und Verkauf von Grundstücken – meist in Form von RSa-Briefen konfron­tiert. Anhand einer einfachen, überschlägigen Berechnung der jährlichen Kosten, die in diesem Bereich anlaufen, möchte ich dies verdeutlichen:

Im Rahmen der Umstellung des Grundbuches auf eine Datenbank zur automations­unterstützen Führung des Grundbuches und der Kataster wurde in den Projektdaten ein Bedarf von 669 000 Eintragungsvorgängen pro Jahr festgehalten.

Ein Vergleich: Ein RSa-Brief kostet zirka 6,85 € pro Stück. Ich weiß nicht, ob da noch Mengen- oder Großkundenrabatte von der Republik Österreich in Anspruch genom­men werden können. Wenn man das multipliziert, dann kommt man auf eine Summe von 4,6 Millionen € im Jahr. Nur eine Reduktion in diesem Bereich, und zwar  mit dem normalen RSb, ergibt ein ungefähres Beförderungsentgelt von 2,65 €, und die Kosten würden nur mehr 1,8 Millionen € betragen. Diese Überschlagsrechnung zeigt ganz klar, dass durch die Umstellung von RSa auf RSb ein deutliches Einsparungspotenzial vorhanden ist.

Bei der Zustellung von behördlichen Schriftstückem ist eine elektronische Zustellung angedacht. Diese Umstellung würde noch mehr Mittel zur internen Umschichtung im Ressort loseisen.

Gerade im Rahmen der Plattform Digitales Österreich wird ja bereits daran gearbeitet, Rsa- und RSb-Briefe elektronisch zu übermitteln. Ich glaube, dass die Änderung der Zustellungsmöglichkeit von behördlichen Schriftstücken durchaus ein sinnvolles Projekt ist. Das wird allerdings erst nach der Evaluierung der Auswirkungen der Abschaffung


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite