Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Dr. Rosenkranz verlesene Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß unterstützt und ordnungsgemäß eingebracht worden und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Rosenkranz, Vilimsky und weiterer Abgeordneter betreffend Einsparungen im Asyl- und Fremdenwesen, eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 2, Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (111 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 2009 samt Anlagen erlassen wird (200 d.B.), Untergliederung 11 – Inneres, in der 23. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 29. Mai 2009
Die für 2009 budgetierten Ausgaben im Bereich des Asyl- und Fremdenwesens belaufen sich auf über 180 Millionen Euro. Für das Jahr 2010 sind wieder 168 Millionen budgetiert.
Alleine für die Jahre 2005 bis 2010 werden im Bundesministerium für Inneres für das Asyl- und Fremdenwesen Kosten von über einer Milliarde Euro anfallen. Alleine im Budget 2009 des Bundesministeriums für Inneres sind Ausgaben im Bereich Flüchtlingsbetreuung und Integration für Förderungen in der Höhe von 22,2 Millionen Euro veranschlagt. Für das Jahr 2010 sind 19,8 Millionen Euro veranschlagt. Darunter finden sich Förderungen für Projekte des Europäischen Flüchtlingsfonds mit über 14 Millionen Euro und Projekte des Integrationsfonds mit über 5 Millionen Euro.
Der Kostenersatz für die Länder betreffend Grundversorgung von Fremden schlägt sich im Budget 2009 mit 85,3 Millionen Euro nieder. Für das Jahr 2010 sind 77,2 Millionen Euro veranschlagt. Die Beiträge zum Fonds zur Integration von Flüchtlingen belaufen sich auf 11,6 Millionen Euro im Jahr 2009. „Zehrgeld“ wird als Unterstützungsleistung im Zuge einer Abschiebung an mittellose Fremde ausbezahlt. Die durchschnittlichen Kosten eines Asylverfahrens in 1. Instanz betrugen im 1. Quartal 2009 € 1.238,11.
Dem Bundesasylamt wurde für das Jahr 2009 ein Budget in der Höhe von € 21,493.000,- zur Verfügung gestellt. Für die Betreuungsstellen wurden im Jahr 2008 10,8 Millionen Euro ausgegeben. Über den Europäischen Rückkehrfonds werden NGOs im Maßnahmenbereich „Rückkehrvorbereitung in der Schubhaft“ gefördert. Die geplanten Förderungsbeträge für das Jahr 2009 belaufen sich auf € 483.584,41 (Mittel des Bundesministeriums für Inneres) und € 375.200,- (EU-Mittel). Die Dolmetschkosten des Bundesministeriums für Inneres im Asylwesen betrugen in den letzten Jahren jährlich über 5 Millionen Euro. Und dabei handelt es sich nur um die Ausgaben des Bundesministeriums für Inneres! Dazu kommen noch die Ausgaben anderer Bundesministerien und der Länder.
Der Rechnungshof schreibt in seinem Bericht zur Flüchtlingsbetreuung, dass die kontinuierliche Erhöhung der Anzahl unerledigter Berufungsverfahren auf rd. 27.000 zu Anfang des Jahres 2006 einen gravierenden Anstieg der Versorgungskosten bewirke. Die vermeidbaren Mehrkosten werden sich bis zum prognostizierten Abbau der Rückstände auf rd. 325 Millionen Euro belaufen.
Dies bedeutet eine immense Belastung der Steuerzahler, die die Verschleppung der Verfahren finanzieren müssen. So werden private Vereine und NGOs gefördert, die es sich praktisch zur Aufgabe gemacht haben, Asylverfahren möglichst lange hinauszuzögern. Außerdem kommt der Steuerzahler auch noch für die Rechtshilfe für Asyl-
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