Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung / Seite 835

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im Rat der InnenministerInnen zu verhindern, dass es zu einheitlichen Regelungen kommt.

Das Versagen im Integrationsbereich muss auch noch kurz angesprochen werden. Sie rufen großartig einen Nationalen Aktionsplan für Integration aus, budgetär ist das genau mit null Euro bedeckt. In den Budgets 2009 und 2010 gibt es genau null Euro für die Umsetzung dieses großartigen Nationalen Aktionsplans für Integration. (Zwi­schenruf des Abg. Jury.) Sie wissen selbst, dass es im Integrationsbereich Probleme gibt, die dringend angegangen werden müssen. – Das fordern wir Grüne.

Angesichts dieses ganzheitlichen Versagens in Ihrem Ressort bringe ich hiermit folgen­den Antrag ein:

Misstrauensantrag

der Abgeordneten Korun, Pilz, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 55 GOG-NR betref­fend Versagen des Vertrauens gegenüber der Bundesministerin für Inneres

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesministerin für Inneres wird im Sinne des Artikel 74 Abs. 1 B-VG durch ausdrückliche Entschließung des Nationalrates das Vertrauen versagt.“

*****

(Abg. Dr. Sonnberger: Unglaublich!)

Diesem Versagen im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung, im Bereich Asylgewährung, im Bereich Menschen- und Grundrechte können und dürfen wir als Nationalrat nicht mehr zuschauen. – Danke vielmals. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Dr. Sonnberger: Unglaublich!)

10.36


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Misstrauensantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Misstrauensantrag

§ 55 GOG-NR

der Abgeordneten Korun, Pilz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Versagen des Vertrauens gegenüber der Bundesministerin für Inneres

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (111 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvor­an­schlages für das Jahr 2009 (Bundesfinanzgesetz 2009 – BFG 2009) samt Anlagen (200 d.B.)

Begründung

Die Leitung des Bundesministeriums für Inneres ist eine höchstsensible Aufgabe, da durch die Kontrolle über wesentliche Teile des staatlichen Gewaltmonopols die Wah­rung der Grundrechte und effiziente Verbrechensbekämpfung ebenso gewährleistet


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