Wir haben daher zu dem bekannten Problem der bereits vom Europarat genehmigten Vorschläge der Europäischen Kommission zu einer einheitlichen Mindeststandardgesetzgebung über das Asylwesen folgenden Entschließungsantrag vorbereitet:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die zuständigen Bundesminister der österreichischen Bundesregierung – insbesondere die Bundesministerin für Inneres – werden aufgefordert, auf europäischer Ebene den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten im Sinne einer restriktiven Asylpolitik entschieden abzulehnen.“
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Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
11.19
Präsident Fritz Neugebauer: Der eingebrachte Entschließungsantrag steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Hübner, Mag. Stefan, Dr. Rosenkranz und weiterer Abgeordneter betreffend Ablehnung der Richtlinie zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten
eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 2, Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (111 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 2009 samt Anlagen erlassen wird (200 d.B.), Untergliederung 11 - Inneres, in der 23. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 29. Mai 2009
Die für 2009 budgetierten Ausgaben im Bereich des Asyl- und Fremdenwesens be-laufen sich auf über 180 Millionen Euro. Für das Jahr 2010 sind wieder 168 Millionen budgetiert. Alleine für die Jahre 2005 bis 2010 werden im Asyl- und Fremdenwesen Kosten von über einer Milliarde Euro anfallen. Und dabei handelt es sich nur um die Ausgaben des Bundesministeriums für Inneres! Dazu kommen noch die Ausgaben anderer Bundesministerien und der Länder. Durch die von der Europäischen Union geplante Richtlinie zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asyl-bewerbern in den Mitgliedstaaten werden sich die Ausgaben vervielfachen.
Die Neufassung der Aufnahme-Richtlinie zielt laut Kommission hauptsächlich darauf ab, angeblich bessere Normen für die Behandlung von Asylbewerbern in Bezug auf die im Rahmen der Aufnahme gewährten Vorteile zu gewährleisten. Mit einer weiteren Angleichung der nationalen Vorschriften soll zudem die Sekundärmigration von Asylbewerbern zwischen den Mitgliedstaaten eingedämmt werden.
Der Inhalt des Kommissionsvorschlages für eine Richtlinie zur Festlegung von Min-destnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten lautet:
Anwendungsbereich der Richtlinie: Mit dem Vorschlag soll der Anwen-dungsbereich der Richtlinie auf subsidiär Schutzberechtigte ausgeweitet werden.
Zugang zum Arbeitsmarkt: Der Vorschlag zielt darauf ab, den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern. Asylbewerbern soll laut Kommissionvorschlag nach einem Zeit-
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