Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung / Seite 852

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ich glaube, das ist ein Thema, das wir auch noch verstärkt behandeln müssen –

„von illegal aufhältigen Personen zu erwirken, die Möglichkeiten zur Schubhaftnahme zu erweitern und die Umgehung von angeordneter Schubhaft im Wege der Haftun­fähigkeit einzudämmen.“

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Ich glaube, es geht darum, dass wir der Bevölkerung zeigen und auch das Gefühl geben, dass wir solche Dinge, die da passieren, in den Griff bekommen. Es ist das Ganze schon etwas bedenklich, denn es passieren da alle möglichen Dinge. Junge Mädchen kriegen hier Kinder, und die Afrikaner werden dann hier sesshaft. Und es ist gar nicht so einfach, da Möglichkeiten und Wege zu finden. Man muss hier mit Vernunft, aber auch mit Menschenwürde vorgehen.

In diesem Sinn bedanke ich mich bei Frau Innenministerin Dr. Fekter, dass sie nach der team04-Reform wirklich bemüht ist, auf die heutige Situation richtig und effizient zu reagieren. Man sollte nicht immer nur über das Geld nachdenken, sondern der Punkt ist: Wie setzen wir die Mittel und die Köpfe gezielt und richtig ein – zum Wohle der Sicherheit. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

11.22


Präsident Fritz Neugebauer: Der eingebrachte Antrag steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gahr, Mag. Gisela Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend „weitere Maßnahmen zur nachhaltigen Verbesserung der fremden- und kriminal­polizei­lichen Situation iZm der sogenannten Nordafrikanerszene in Innsbruck“

eingebracht im Zuge der Budgetdebatte zur UG 11 (Inneres)

In Zusammenhang mit der nunmehr seit Jahren andauernden fremden- und kriminal­polizeilichen Problemstellung durch illegal aufhältige Nordafrikaner in Innsbruck haben die Parlamentsparteien bereits mehrfach Entschließungsanträge und parlamentarische Anfragen gestellt.

Ausschlaggebend für diese Anträge und Anfragen war eine Verunsicherung der Tiroler Bevölkerung durch konzentriert auftretende Personen primär aus dem nordafrikani­schen Raum in einzelnen Stadtteilen von Innsbruck und in Parkanlagen. Strafrechtlich relevantes Verhalten dieser sogenannten „Nordafrikanerszene“ vor allem im Bereich von Suchtgift- und Körperverletzungsdelikten aber auch von Eigentumsdelikten und die damit einhergehende Berichterstattung trugen zur subjektiven Verunsicherung weiter bei.

Derzeit geht man davon aus, dass sich ca. 50 Personen aus der Nordafrikanerszene in Innsbruck aufhalten. Bei der Hälfte dieser Personen wurde das Asylverfahren bereits rechtskräftig abgeschlossen. Sie halten sich illegal in Österreich auf. Weiters ist festzustellen, dass gerichtlich verurteilte Personen nach Abbüßung der Freiheitsstrafe aus der Haft entlassen werden, und sich unmittelbar wieder in der Szene etablieren.

Im Bereich der Polizeiarbeit wurden im Jahr 2009 deutliche Akzente gesetzt, die zu einer merkbaren Erhöhung der polizeilichen Präsenz und zu einer augenscheinlichen Verbesserung der vorliegenden Problemstellung geführt haben. Wie in den Medien mehrfach berichtet wurde, führt die Tiroler Polizei seit Februar 2009 monatlich mehr-


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