Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung / Seite 875

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Realität, was Sie befähigt hat, oberste Chefin des Innen- und Sicherheitsressorts die­ser Republik zu sein! (Zwischenrufe der Abgeordneten Hornek und Ing. Kapeller.)

Das Einzige, was Sie dazu befähigt hat, ist der Umstand, dass Sie selbst, Frau Minister Fekter, Opfer eines Diebstahls geworden sind. (Zwischenbemerkung von Bundesminis­terin Dr. Fekter.) Aber weit her sein kann es mit Ihrer Qualifikation wirklich nicht, wenn wir eine Innenministerin in dieser Republik haben, die auf der ganzen Strecke versagt hat.

Daher ersuche ich Sie: Befreien Sie uns endlich von Ihnen, von Ihrer Politik! Treten Sie zurück und geben Sie den Weg frei für eine Ressortführung, die die Sicherheits­bedürfnisse der Österreicherinnen und Österreicher tatsächlich ernst nimmt! – Ich danke Ihnen. (Beifall beim BZÖ. – Anhaltende Zwischenrufe bei der ÖVP. – Bundes­ministerin Dr. Fekter: Dann kann der Grosz nie etwas werden, denn der hat überhaupt keinen Beruf!)

12.26


Präsident Fritz Neugebauer: Der eingebrachte Antrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Stadler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ablehnung der Richtlinie zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Budgetausschusses über die Regie­rungsvorlage (111 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2009 (Bundesfinanzgesetz 2009 – BFG 2009) samt Anlagen (200 d.B.) in der 23. Sitzung des Nationalrates

Mit der kürzlich im Europäischen Parlament angenommenen legislativen Entschließung zum Vorschlag für eine Richtlinie zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten wurde der Grundstein gelegt für eine Libera­lisierung im Bereich des Asylwesens, die völlig zurecht in der Financial Times Deutsch­land in einem Gastkommentar mit der vielsagenden Titulierung „Zuwanderung – Alle Schleusen auf“ bedacht wurde.

Der Inhalt der gegenständlichen Richtlinie hat es wahrlich in sich!

ZU einen ist mit diesem Vorschlag den Asylwerbern der Zugang zum Arbeitsmarkt dahin gehend zu erleichtern, dass diesen nach einem Zeitraum von höchstens sechs Monaten nach Beantragung von internationalem Schutz der Zugang zur Beschäftigung im jeweiligen Mitgliedstaat zu gewähren ist.

Dazu kommt, dass im Entwurf der Europäischen Kommission festgeschrieben wurde, dass sich Zuwendungen an Asylwerbern – zur Ermöglichung menschenwürdiger Lebens­bedingungen - künftig mindestens an der Höhe der Sozialhilfe für Staatsan­gehörige bemessen sollten.

Dies würde, wie auch das Bundesministerium für Inneres feststellte, zu enormen zusätzlichen Kosten führen.

Des Weiteren fallen künftig auch Personen mit psychischen Problemen unter den Begriff „Personen mit besonderen Bedürfnissen“, womit dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet würde. Die Beurteilung, ob der Antragsteller eine Person mit besonderen


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