Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung / Seite 920

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von einer Million Tonnen Milch. Auf Österreich umgelegt, hieße das laut grober Schät­zung der Landwirtschaftskammer Österreich, dass immerhin rund 10 Millionen Kilo­gramm dieses künstlichen Imitats als Belag auf Pizzen, in Fertiggerichten oder in Mischungen mit echtem Käse am Teller landen. Die Tendenz ist steigend.

Aus Kostengründen wird vermehrt auf billige Ersatzstoffe mit der klaren Zielsetzung der Nachahmung der Eigenschaften echter Milchprodukte gesetzt. Aufgrund der einfachen  Herstellung ist der „Kunstkäse/Analogkäse“ um bis zu 30-40 % günstiger gegenüber  echten Milchprodukten.

Es gibt traditionell eine hohe Erwartung der Verbraucher in Milchprodukte insbeson­dere Käse (Herstellung, Herkunft, Frische, ernährungsphysiologische Eigenschaften, Geschmack).

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht,

geeignete Maßnahmen zu treffen, um den Ausdruck "Käse" ausschließlich Produkten aus Milch und Milcherzeugnissen vorzubehalten und das Verbot der Bezeichnung „Käse“ bei „Käseimitaten“ durchzusetzen, ausgenommen traditionelle Produkte, die eindeutig kein Milchprodukt sind und nicht damit verwechselt werden können (z.B. Leberkäse),

umgehend dafür Sorge zu tragen, dass im Österreichischen Lebensmittelbuch (Codex Alimentarius Austriacus) klare Beurteilungsrichtlinien für Produkte mit dem Wort „Käse“ in der Sachbezeichnung festgelegt werden, um auf „Käse“ hinweisende Sachbezeich­nungen für Käseimitate bzw. die Fehlinformation der Konsumenten durch Umschrei­bungen wie „Pizzabelag“, „Lebensmittelzubereitung aus Magermilch und Pflanzenfett“ und dgl. bei Imitatprodukten zu unterbinden. Sämtliche in Österreich zum Verkauf angebotenen Lebensmittel, die „Kunstkäseprodukte“ enthalten, sollen eindeutig als Imitatprodukte gekennzeichnet werden,

in einer Informationskampagne den Konsumenten auf das Vorhandensein von „Kunst­käse/Analogkäse“ und dessen Unterscheidungsmerkmale zu den traditionellen Milch­produkten hinzuweisen,

durch verstärkte Kontrollen die Einhaltung der Kennzeichnungsbestimmungen sicher­zustellen. z.B. durch die Lebensmittelinspektoren, damit im Sinne der Verbraucher­erwartung keine Irreführung oder Täuschung der Konsumenten erfolgt.“

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Hofer. Eingestellte Redezeit: 6 Minuten. – Bitte.

 


14.53.28

Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Sie haben auf der Regierungsbank, aber auch hier auf den Bänken Tiroler Vollmilch vorrätig, und da ist ein Pickerl drauf, darauf steht nämlich gentechnikfrei produziert. Und das zeigt das Dilemma der Kennzeich­nung von Lebensmitteln in Österreich. Wir haben gehört, die Kürbiskerne stammen


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