Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung / Seite 976

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Berechnung der Ausgabeneckdaten 2009 wurde seitens des BM für Finanzen von den  Zahlen des Bundesvoranschlages 2008 ausgegangen; im Rahmen von Überschrei­tungsermächtigungen getätigte Ausgaben blieben  somit unberücksichtigt. Mit dem Abänderungsantrag sollen daher einerseits Budgetmittel für diese jährlich anfallenden Ausgaben in den Bundesvoranschlag 2009 übernommen werden und andererseits zusätzlich erforderliche Budgetmittel für Baumaßnahmen, Büromieten, APA-Leistungen und Bezugsrefundierungen von insgesamt 1,420 Millionen Euro bereitgestellt werden

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Abänderungsantrag

der Abgeordneten Jan Krainer, Jakob Auer, Dr. Peter Fichtenbauer, Ing. Robert Lugar, Mag. Werner Kogler und Kollegen zur Regierungsvorlage betreffend das Bundes­finanzgesetz 2009 samt Anlagen  (111 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

1. In der Anlage IV zum Bundesfinanzgesetz 2009 (Personalplan) erhält die Unter­gliederung 02 Parlamentsdirektion im Planstellenverzeichnis Teil II.A die aus der Beilage ersichtliche Fassung:

Begründung:

Die Änderung des Personalplanes hat keine Auswirkungen auf die Personalkapazität  gemäß § 4 des Bundesfinanzrahmengesetzes 2009 bis 2012 (Z 7).

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Abänderungsantrag

der Abgeordneten Jakob Auer, Jan Krainer und Kollegen zur Regierungsvorlage betreffend das Bundesfinanzgesetz 2009 samt Anlagen  (111 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

1. In der Anlage I der im Titel bezeichneten Regierungsvorlage ist der nachfolgende Voranschlagsansatz wie folgt zu ändern:

                                           abzuändern

VA-Ansatz       Aufgaben-        Bezeichnung   von       um        auf

              bereich                            Millionen Euro

1/03007             42         Verfassungsgerichtshof; Aufwendungen (Gesetzl. Verpflichtun­gen)            4,010   - 0,040 3,970

                                                                        

2. Die durch die Änderung bedingten Betragsänderungen sind auch in den in der Anlage I sowie Ia, Ib und Ic enthaltenen Summenbeträgen entsprechend zu berücksichtigen.

Begründung:

 


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