Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung / Seite 983

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Da ein Teil der Zahlungen im Zusammenhang mit dem Bundesimmobiliengesetz (VA-Ansatz 1/30018) im Sinne des Ministerratsbeschlusses vom 21. April 2009 (Tagesord­nungspunkt 26) gestundet wird, können die dadurch freiwerdenden Budgetmittel zu den erforderlichen Personalausgaben sowie zu den Sachausgaben (Landeslehrer) um­geschichtet werden.

Die übrigen Budgetumschichtungen ergeben sich insbesondere aus materiell­recht­lichen Änderungen, die im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2009 zu beschließen sein werden.

Sämtliche Umschichtungen sind saldoneutral, und haben somit keine Auswirkungen auf den Abgang des allgemeinen Haushaltes.

*****

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Jakob Auer, Jan Krainer und Kollegen zur Regierungsvorlage betref­fend das Bundesfinanzgesetz 2009 samt Anlagen  (111 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

1. In der Anlage I der im Titel bezeichneten Regierungsvorlage wird den Bezeich­nun­gen der Voranschlagsansätze 1/42406 und 1/42408 jeweils der Klammerausdruck „(variabel)“ angefügt und ist der nachfolgende Voranschlagsansatz wie folgt zu ändern:

                                           abzuändern

VA-Ansatz       Aufgaben-        Bezeichnung   von       um        auf

              bereich                            Millionen Euro

1/42416             34         Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasser­wirt­schaft; Bundesmittel; Förderungen   313,503             + 3,860             317,363

2. Die durch die Änderung bedingten Betragsänderungen sind auch in den in der Anlage I sowie Ia, Ib und Ic enthaltenen Summenbeträgen entsprechend zu berück­sichtigen.

Begründung:

Die im Rahmen des Health Checks festgelegte „zusätzliche Modulation“ (Art. 7 der Verordnung (EG) Nr. 73/2009) bedeutet einen weiteren Transfer von EU-Mitteln aus der 1. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in die Ländliche Entwicklung. Über die Zuteilung dieser Transfermittel auf die einzelnen Mitgliedstaaten wird die Kom­mission entscheiden; auf Österreich werden voraussichtlich nach derzeitigem Wissens­stand 50,8 Millionen Euro entfallen.

Weiters hat der Europäische Rat vom 20. März 2009 eine politische Einigung über ein „Europäisches Konjunkturpaket“ erzielt. Dieses sieht in Summe 1,020 Milliarden Euro an zusätzlichen Mitteln für bestimmte Maßnahmen (neue Herausforderungen in der ländlichen Entwicklung, Breitbandanschlüsse) vor; hievon werden auf Österreich voraussichtlich nach derzeitigem Wissensstand 45,1 Millionen Euro entfallen (eine


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite