Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung / Seite 984

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Entscheidung der Kommission zur Aufteilung dieser Mittel auf die Mitgliedstaaten steht noch aus). Der Nationalrat geht davon aus, dass mit den Mitteln ein Schwerpunkt für den Ausbau des Breitbandes im ländlichen Raum gesetzt wird.

Insgesamt erhöht sich der Beitrag der EU durch diese zusätzlichen Maßnahmen um voraussichtlich 95,9 Millionen Euro.

Die nationalen Mittel zwischen Bund und Ländern sollen im Verhältnis 60:40 geteilt werden.

Es ergibt sich für die Untergliederung 42 auf Dauer der verbleibenden Förde­rungsperiode der Jahre 2009 bis 2013 ein Mehrbedarf in der Höhe von insgesamt 19,3 Millionen Euro, das sind 3,860 Millionen Euro jährlich.

Daher dürfen diese Budgetmittel nur in Anspruch genommen werden, sofern diese zur Kofinanzierung der in diesem Antrag genannten EU Maßnahmen zwingend erforderlich sind und bleiben daher für diese Zwecke gebunden. Damit stehen diese Mittel nicht für andere Maßnahmen zur Verfügung.

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Abänderungsantrag

der Abgeordneten Jakob Auer, Jan Krainer und Kollegen zur Regierungsvorlage betreffend das Bundesfinanzgesetz 2009 samt Anlagen (111 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

1. In der Anlage I der im Titel bezeichneten Regierungsvorlage ist der nachfolgende Voranschlagsansatz wie folgt zu ändern:

                                           abzuändern

VA-Ansatz       Aufgaben-        Bezeichnung   von       um        auf

              bereich                            Millionen Euro

8/58089             43         Schuldaufnahmen gem. Art. II BFG  35.428,721       + 27,529          35.456,250

2. Die durch die Änderung bedingten Betragsänderungen sind auch in den in der Anlage I sowie Ia, Ib und Ic enthaltenen Summenbeträgen entsprechend zu berücksichtigen.

3. Die Änderung gemäß Z 1 ist auch in der Anlage III (Finanzierung, Währungs­tauschverträge  -Bruttodarstellung) zu berücksichtigen.

Begründung:

Die Abänderungsanträge in den übrigen Untergliederungen erhöhen den Abgang des Allgemeinen Haushaltes um 27,529 Millionen Euro, welcher durch zusätzliche Kredit­operationen im Ausgleichshaushalt gegenfinanziert wird.

 


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