Die Erhöhung des Betrages beim Voranschlagsansatz 8/58089 samt den sich daraus ergebenden Summenbeträgen ist auch in der Anlage III zum Bundesfinanzgesetz zu berücksichtigen.
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Abänderungsantrag
der Abgeordneten Jakob Auer, Jan Krainer und Kollegen zur Regierungsvorlage betreffend das Bundesfinanzgesetz 2010 samt Anlagen (112 der Beilagen)
Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:
1. In Artikel I lauten die Schlusssummen:
„Allgemeiner Haushalt Ausgleichshaushalt Gesamthaushalt
Ausgaben 70.767,407 96.251,192 167.018,599
Einnahmen 57.591,846 109.426,753 167.018,599
Abgang 13.175,561 - -
Überschuss - 13.175,561 -“
2. In Artikel VI Abs. 2 Z 3 wird der Verweis „gemäß Artikel IV Abs. 1“ ersetzt durch den Verweis „gemäß § 41 Abs. 6 Z 1 BHG“.
3. Artikel VIII Abs. 1 Z 7 lautet:
„7. die Haftung als Bürge und Zahler gemäß § 1357 ABGB oder in Form von Garantien für von der ÖBB-Infrastruktur Bau AG und deren Rechtsnachfolger zur Finanzierung der Infrastruktur gemäß § 47 Abs. 2 des Bundesbahngesetzes, BGBl. Nr. 825/1992, durchzuführenden Kreditoperationen in einem Ausmaß zu übernehmen, dass der Gesamtbetrag (Gegenwert) der Haftungen 2 200 Millionen Euro an Kapital und 2 200 Millionen Euro an Zinsen und Kosten und die Kreditoperationen im Einzelfall 1 500 Millionen Euro an Kapital nicht übersteigt;“
4. Im Bundesvoranschlag (Anlage I) werden eingefügt:
a) nach dem Voranschlagsansatz 1/10138:
"1/1014 Verwaltungsakademie des Bundes:
1/10140/43 Personalausgaben
1/10143/43 Anlagen
1/10147/43 Aufwendungen (Gesetzl. Verpflichtungen)
1/10148/43 Aufwendungen"
b) nach dem Voranschlagsansatz 2/10139:
"2/1014 Verwaltungsakademie des Bundes:
2/10144/43 Erfolgswirksame Einnahmen"
c) beim Ausgaben- und Einnahmenparagraph 1014 jeweils die Fußnote:
"1014 Anwendung der Flexibilisierungsklausel"
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