Begründung:
Die Änderung des Personalplanes hat keine Auswirkungen auf die Personalkapazität gemäß § 4 des Bundesfinanzrahmengesetzes 2010 bis 2013
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Abänderungsantrag
der Abgeordneten Jakob Auer, Jan Krainer und Kollegen zur Regierungsvorlage betreffend das Bundesfinanzgesetz 2010 samt Anlagen (112 der Beilagen)
Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:
1. In der Anlage I der im Titel bezeichneten Regierungsvorlage ist der nachfolgende Voranschlagsansatz wie folgt zu ändern:
abzuändern
VA-Ansatz Aufgaben- Bezeichnung von um auf
bereich Millionen Euro
1/03007 42 Verfassungsgerichtshof; Aufwendungen (Gesetzl. Verpflichtungen) 4,258 - 0,080 4,178
2.. Die durch die Änderung bedingten Betragsänderungen sind auch in den in der Anlage I sowie Ia, Ib und Ic enthaltenen Summenbeträgen entsprechend zu berücksichtigen.
Begründung:
Die Bundesregierung hat sich für eine Nulllohnrunde für Politikerinnen und Politiker ausgesprochen: Die Politikerbezüge werden durch Entfall der jährlichen Anpassung bis einschließlich 2010 eingefroren. Der Entfall wirkt (im Gegensatz etwa zu einer Aussetzung der Anpassung) nachhaltig, da die nächste Anpassung die mit 1. Juli 2008 festgelegten Bezüge zur Grundlage hat.
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Abänderungsantrag
der Abgeordneten Jakob Auer, Jan Krainer und Kollegen zur Regierungsvorlage betreffend das Bundesfinanzgesetz 2010 samt Anlagen (112 der Beilagen)
Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:
1. In der Anlage I der im Titel bezeichneten Regierungsvorlage ist der nachfolgende Voranschlagsansatz wie folgt zu ändern:
abzuändern
VA-Ansatz Aufgaben- Bezeichnung von um auf
bereich Millionen Euro
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