Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:
1. In der Anlage I der im Titel bezeichneten Regierungsvorlage wird den Bezeichnungen der Voranschlagsansätze 1/42406 und 1/42408 jeweils der Klammerausdruck „(variabel)“ angefügt und ist der nachfolgende Voranschlagsansatz wie folgt zu ändern:
abzuändern
VA-Ansatz Aufgaben- Bezeichnung von um auf
bereich Millionen Euro
1/42416 34 Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft; Bundesmittel; Förderungen 313,103 + 3,860 316,963
2. Die durch die Änderung bedingten Betragsänderungen sind auch in den in der Anlage I sowie Ia, Ib und Ic enthaltenen Summenbeträgen entsprechend zu berücksichtigen.
Begründung:
Die im Rahmen des Health Checks festgelegte „zusätzliche Modulation“ (Art. 7 der Verordnung (EG) Nr. 73/2009) bedeutet einen weiteren Transfer von EU-Mitteln aus der 1. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in die Ländliche Entwicklung. Über die Zuteilung dieser Transfermittel auf die einzelnen Mitgliedstaaten wird die Kommission entscheiden; auf Österreich werden voraussichtlich nach derzeitigem Wissensstand 50,8 Millionen Euro entfallen.
Weiters hat der Europäische Rat vom 20. März 2009 eine politische Einigung über ein „Europäisches Konjunkturpaket“ erzielt. Dieses sieht in Summe 1,020 Milliarden Euro an zusätzlichen Mitteln für bestimmte Maßnahmen (neue Herausforderungen in der ländlichen Entwicklung, Breitbandanschlüsse) vor; hievon werden auf Österreich voraussichtlich nach derzeitigem Wissensstand 45,1 Millionen Euro entfallen (eine Entscheidung der Kommission zur Aufteilung dieser Mittel auf die Mitgliedstaaten steht noch aus). Der Nationalrat geht davon aus, dass mit den Mitteln ein Schwerpunkt für den Ausbau des Breitbandes im ländlichen Raum gesetzt wird.
Insgesamt erhöht sich der Beitrag der EU durch diese zusätzlichen Maßnahmen um voraussichtlich 95,9 Millionen Euro.
Die nationalen Mittel zwischen Bund und Ländern sollen im Verhältnis 60:40 geteilt werden.
Es ergibt sich für die Untergliederung 42 auf Dauer der verbleibenden Förderungsperiode der Jahre 2009 bis 2013 ein Mehrbedarf in der Höhe von insgesamt 19,3 Millionen Euro, das sind 3,860 Millionen Euro jährlich.
Daher dürfen diese Budgetmittel nur in Anspruch genommen werden, sofern diese zur Kofinanzierung der in diesem Antrag genannten EU Maßnahmen zwingend erforderlich
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