Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung / Seite 1014

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Die jüngsten Auszeichnungen für österreichische Filmschaffende, wie zuletzt die Gol­dene Palme für Michael Haneke, der beste Darstellerpreis für Christoph Waltz oder auch für Stefan Ruzowitzky, um nur einige zu nennen, sind ein beeindruckendes Zeug­nis für das kreative Schaffen österreichischer Künstlerinnen und Künstler sowie ein lebendiges Zeichen heimischen Filmschaffens.

Film ist allerdings nicht nur ein zentrales Kulturgut, Film und Filmproduktion sind zu einem zentralen Wirtschaftsfaktor in Österreich mit großer Beschäftigungsintensität und hohen Wachstumsraten (rund 2.300 Unternehmen in Österreich, ca. 2.500 direkt Beschäftigte, Verdreifachung des Marktanteils 2008) geworden.

Bereits in den vergangenen Jahren wurden zahlreiche filmpolitische Initiativen gesetzt, die wesentliche Verbesserungen für die österreichische Produzentenlandschaft ge­bracht haben, wie beispielsweise die Novelle zum Filmförderungsgesetz, die Einfüh­rung und nun budgetäre Ausweitung des Fernsehfilmförderungsfonds und die seit mehreren Jahren sukzessive Erhöhung der Mittel für das Österreichische Filminstitut.

Ein wesentliches Standbein für die österreichische Filmwirtschaft ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk als Auftraggeber der österreichischen Filmbranche. Hier ist insbe­sondere das Film- und Fernsehabkommen zu nennen, das weiterhin ein wichtiges Element in der österreichischen Filmförderung bleiben muss.

Um die erfolgreiche Entwicklung der österreichischen Filmwirtschaft zu stärken und zu forcieren sowie den Stellenwert der audiovisuellen Medien entsprechend ihrer kulturel­len wirtschaftlichen Bedeutung weiter auszubauen und die österreichische Filmwirt­schaft zu stärken, gilt es weitere filmpolitische Maßnahmen ins Auge zu fassen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird ersucht, den Stellenwert der audiovisuellen Medien ent­sprechend ihrer kulturellen und wirtschaftlichen Bedeutung weiter auszubauen und die österreichische Filmwirtschaft weiter zu stärken und damit auch den Erfolgen des österreichischen Films und der österreichischen Filmwirtschaft Rechnung zu tragen. Insbesondere wird die Bundesregierung ersucht, an dem im Regierungsüber­einkom­men festgelegten Ziel zur sukzessiven Anhebung des Budgets des österreichischen Filminstituts auf 20 Millionen € festzuhalten. Die Bundesregierung wird weiters ersucht, darüber hinausgehende Maßnahmen zur Förderung des Nachwuchsfilms, zur Stärkung der Programmkinos und zur Stärkung des Filmstandorts Österreich, wie etwa das Mo­dell des Deutschen Filmförderfonds zu prüfen und dem Nationalrat einen Maßnahmen­katalog vorzulegen.

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Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Glawischnig. – Bitte.

 


17.53.44

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundes­kanzler! Herr Vizekanzler! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Klubobmann Cap hat noch einen Antrag der Regierungsparteien eingebracht, einen Antrag Cap/Kopf, in dem Sie sozusagen die Debatte der letzten Tage zu einem Abschluss führen wollen. Ich möchte gerne die Position der Grünen zu diesem Antrag noch einmal klarstellen.

 


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