Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll26. Sitzung, 16. Juni 2009 / Seite 55

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10.52.38

Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Wenn wir die 12. Ärztegesetz-Novelle heute dem Parlament vorlegen und sie auch be­schlossen werden soll, ist schon darauf hinzuweisen, dass wir hier viele kleine Schritte setzen, die aber große Auswirkungen auf die Versorgung der Patientinnen und Patien­ten haben.

Wir wollen sicherstellen, dass die Ausbildung der Ärztinnen und Ärzte durch gegensei­tige Anrechnungen erleichtert und die Mobilität der Ärztinnen und Ärzte erhöht wird. Wir wollen sicherstellen, dass neue Fächer, die natürlich auch Mangelfächer sein müs­sen, und auch die bekannten Mangelfächer, die angesprochen worden sind, besondere Zugänge zur Ausbildung gewähren, dass wir das Prinzip eins zu eins, Facharzt zu Aus­bildendem in dem Punkt erweitern.

Wir haben auch einen Schwerpunkt gesetzt, der es möglich macht, die Ausbildung in der Zahnmedizin mit der Doppelapprobation zu erleichtern. Bei der Entscheidung zur Zulassung zur Ausbildung muss die Doppelapprobation noch nicht vorliegen. Das führt in der Realität dazu, dass den Studentinnen und Studenten die Ausbildung in ihrem Ablauf erleichtert wird. Bürokratische Hemmnisse werden zurückgenommen, damit wir eine gute Versorgung im Gesundheitsbereich haben.

Wir haben darüber hinaus auch die Rolle der Famulanten verbessert. Damit sie ihre Ausbildung und ihre Erfahrung vertiefen können, können sie konkret am Patienten, an der Patientin lernen.

Insgesamt ist es das Ziel der 12. Ärztegesetz-Novelle, die Ausbildungssituation und da­mit die langfristige Versorgung der Patientinnen und Patienten zu verbessern. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

10.55


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Spindelberger mit 4 Minuten gewünschter Redezeit zu Wort. – Bitte.


10.55.16

Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Ich möchte dort beginnen, wo der Kollege Rasinger aufgehört hat. Auch ich habe oft den Eindruck, dass alles im Gesundheitswesen ständig krankgejammert und schlecht­geredet wird. Ohne dass ich jetzt irgendwelche direkten Vergleiche mit anderen euro­päischen Ländern herstelle, möchte ich schon anmerken, dass wir hier in Österreich weltweit zu den führenden Staaten im Bereich der ärztlichen Versorgung, der Qualität und der allgemeinen Gesundheitsversorgung überhaupt zählen. Die Ärztegesetz-No­velle ist daher für mich der nächste Schritt in die richtige Richtung, um unser Gesund­heitssystem weiter zu verbessern.

Dennoch möchte ich auf einige Punkte etwas detaillierter eingehen. Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie 36 aus dem Jahr 2005 bekommen wir endlich ein einheitlicheres, transparenteres und auch flexibleres System der Anerkennung der beruflichen Qualifi­kation. Darüber hinaus ist es auch gelungen, einige Probleme im Bereich des Berufs­rechts zur Gänze zu lösen. Auf Anregung der Österreichischen Ärztekammer soll – wie wir alle wissen – die sogenannte Doppelapprobation, das Erfordernis zum Studienab­schluss der Humanmedizin und der Zahnmedizin für das Sonderfach Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, insofern adaptiert werden, als zukünftig der Abschluss des Zahnmedizinstudiums nicht mehr Voraussetzung für den Beginn einer Facharztausbil­dung, sondern nur noch Voraussetzung für den Antritt der Facharztprüfung sein soll.

 


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