In Summe bringt dieses novellierte Ärztegesetz wichtige berufsrechtliche Anpassungen und dient insbesondere auch – wie schon erwähnt – der Umsetzung der EU-Richtlinie betreffend Anerkennung der grenzüberschreitenden Berufsqualifikationen.
Das Wesentliche dabei ist, dass die Rechtssicherheit bei den Formulierungsbestimmungen der Realität angepasst wird. Die gesetzlichen Regelungen für den Erwerb von Zusatzqualifikationen für bisher nicht berücksichtigte Bereiche der Kindermedizin, wie Sie es, Herr Dr. Grünewald, und auch Sie von der FPÖ gefordert haben, wurden nicht wegen „Populismus“ abgelehnt, sondern weil wir – wir haben das schon klar und deutlich im Gesundheitsausschuss gesagt – bereits im Jahr 2006 eine Ausbildungsverordnung erlassen haben, in die acht Zusatzfächer aufgenommen wurden.
Da die Studentinnen und Studenten, die damals ihr Studium begonnen haben und noch unter diese Ausbildungsverordnung fallen, mit diesem Studium noch nicht fertig sind, macht es Sinn, erst einmal abzuwarten, was sich aus diesem Studium entwickelt. Wir wollen zum jetzigen Zeitpunkt diese Erweiterung noch nicht haben, weil wir nicht wissen, ob sie zu diesem Zeitpunkt sinnvoll ist. Man sollte vorher anhand der Strukturqualitätskriterien schauen, wo die Zusatzqualifikationen, die wir alle brauchen – das wissen wir –, vonnöten sind, bevor wir die entsprechenden Schritte setzen. (Beifall bei der SPÖ.)
10.58
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Karlsböck mit 5 Minuten Redezeit zu Wort. – Bitte.
Abgeordneter Dr. Andreas Karlsböck (FPÖ): Frau Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Die Ärztegesetz-Novelle – wie heute schon mehrfach erwähnt wurde –, die wir heute beschließen werden, bringt endlich die längst überfällige Rechtssicherheit und die notwendige Anpassung in vielen Teilbereichen der Medizin. Da ist für Ärzte, Zahnärzte, aber auch für die angehenden Ärzte, die Studenten, enorm wichtig.
Positiv hervorheben in diesem Zusammenhang möchte ich die doch sehr konsensuale und amikale Stimmung bei der Erstellung dieser Gesetzesnovelle. Man hat hier wirklich sämtliche Vorschläge der Berufsvertretung mehr oder weniger eins zu eins übernommen. Das ist etwas sehr Positives, und es lässt für die geplante Gesundheitsreform wirklich hoffen, dass auch hier, im Gegensatz zum letzten Jahr, ein konsensualer und amikaler Umgangston mit den Fachgruppen gepflegt wird.
Bei allem Lob muss aber gesagt werden, dass diese ganze Adaptierung, die jetzt hier beschlossen wird, 15 Jahre gedauert hat. Ich weiß das aus eigener Erfahrung: 15 Jahre hat es benötigt, jetzt bestimmte Adaptierungen, die zwar klein sind, aber große Auswirkungen haben, vorzunehmen, und die Ärzte, die handelnden Personen im Gesundheitsbereich haben sich in dieser Zeit in einer geradezu indiskutablen Rechtsunsicherheit befunden.
Da haben wir jetzt erstens einmal die Adaptierung bezüglich einer Doppelapprobation der Zahnärzte/Kieferchirurgen. – In den letzten 15 Jahren, muss man sagen, war eine Ausbildung zum Kieferchirurgen ein Hürdenlauf, und wir müssen froh sein, in diesem Land noch junge Leute gefunden zu haben, die diesen Weg gegangen sind.
Das Zweite ist die Ausbildung in Mangelfächern und die dafür in der Ausbildungsordnung definierten Umstände, was ein Mangelfach zu sein hat. Auch da, muss man positiv betonen, hat das Gesetz eine wirklich große Lücke geschlossen, da nämlich kleinere Abteilungen – das besagt ja schon das Wort „Mangelfach“ – über eine geringere Anzahl an Fachärzten verfügt und einfach anders zu behandeln sind als große Fächer, wie zum Beispiel eine Chirurgie oder eine Interne.
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