Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll26. Sitzung, 16. Juni 2009 / Seite 57

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Am allerwichtigsten aber scheint mir der Punkt im Gesetz zu sein, der die gegenseitige Anerkennung von Diplomen und anderweitigen Ausbildungsnachweisen für Ärzte und Studenten aus anderen Ländern und Drittstaaten regelt.

Mit diesem Gesetz wird, wie auch schon gesagt, ein einheitlicheres, transparenteres und flexibleres System der Anerkennung von beruflichen Qualifikationen geschaffen, aber wir dürfen diesen Umstand nicht als Ausrede oder als Vorwand benutzen, wenn wir den Ärztemangel, der uns in Zukunft bevorsteht, bekämpfen wollen. Ich habe das Gefühl, dass in unserem Land überhaupt noch nicht realisiert wird, dass wir auf einen Ärztemangel zusteuern. Momentan haben wir noch eine gegenteilige Situation, aber in ein paar Jahren wird es anders ausschauen.

Wir haben jetzt folgende Möglichkeiten, hier gegenzusteuern: Wir können einfach her­gehen und die Studienquote für angehende Mediziner erhöhen. Wir können Universitä­ten bauen. Wir können ausländische Ärzte anheuern, oder wir können, wie es zum Bei­spiel Norwegen vormacht, studienwillige Medizinstudenten ins Ausland schicken, wofür die Kosten vom Ministerium übernommen werden. Das wäre – zugegeben – eine Über­gangslösung, aber, wie gesagt, andere Länder machen das auch, und dieser Vor­schlag hat eines in sich: Er begrenzt die Kosten.

Denn: Wir wissen, es wird nicht funktionieren, die Studienquoten zu erhöhen, weil die Ressourcen nicht da sind.

Universitäten bauen? – Sie wissen, wir fordern eine vierte Med-Uni in Linz. Eine solche werden wir in absehbaren Jahren auch nicht bekommen. (Präsident Neugebauer über­nimmt den Vorsitz.)

Und wir wollen nicht, dass wir jetzt aufgrund dieses Gesetzes Drittstaatsangehörige, vor allem ausländische Ärzte, hereinholen und den eigenen jungen Leuten hier die Ausbildung verwehren, nur aufgrund einer gewissen Schlamperei.

Wenn wir unsere jungen Leute zum Studieren ins Ausland schicken, dann ist es ange­sagt, ihnen auch die Ausbildungskosten in angemessener Form zu ersetzen. Alles an­dere wäre ein sozialer Numerus clausus. (Beifall bei der FPÖ.)

Herr Minister, ein Punkt noch, der nicht in diesem Gesetz hier erwähnt wird, der mir aber ausgesprochen wichtig ist, und er soll hier angesprochen werden, nämlich die ständige und andauernde Gesetzesübertretung im Bereich der Arbeitszeiten für Spi­talsärzte. Das ist im Ärztegesetz geregelt, wir haben diese Gesetze – aber diese Ge­setze werden in der Realität nicht eingehalten! Ich fordere auch von dieser Stelle aus, dass Sie als Aufsichtsbehörde ein Auge darauf haben und bei diesen Mängeln ein­schreiten. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

11.04


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Franz. – Bitte.


11.04.08

Abgeordnete Anna Franz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Ge­schätzte Damen und Herren im Hohen Haus! Prinzipiell ist zu den jetzigen Änderungen im Ärztegesetz von 1998 zu sagen, dass diese auch in den Ländern auf breite Zustim­mung gestoßen sind.

Die Novellierung des Ärztegesetzes erfährt im Zusammenhang mit der Umsetzung von EU-Richtlinien eine neue Systematik, die generell Verbesserungen bringt. So wird erstmals auch Nicht-EWR-Bürgern das Recht zur Berufsausübung eingeräumt, nämlich dann, wenn diese in Österreich über eine Daueraufenthaltsgenehmigung verfügen.

 


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