Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll26. Sitzung, 16. Juni 2009 / Seite 82

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lich nicht mehr leistbar und finanzierbar wird. Es gibt die Diskussion über die Verabrei­chung und die Kosten von Schmerzmitteln.

Finanzielle Ressourcen dürfen in diesem Bereich keine Rolle spielen. Aus diesem Grund haben sich vor allem auf private Initiativen in Österreich Hospizeinrichtungen – ob sie von kirchlichen Organisationen unterstützt wurden oder auch von wirtschaftli­chen Institutionen – gegründet, die sehr erfolgreich und vor allem human vorbildlich agiert haben.

Es kann aber nicht die Aufgabe von Privatpersonen und Organisationen sein, diese Einrichtungen auch zu finanzieren und zu unterstützen; ich denke, dass es eine öffent­liche Verpflichtung ist, hier insbesondere im Bereich der Schmerztherapie und im Pal­liativbereich die Betreuung zu übernehmen. (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Kößl.)

Das Problem ist, dass die Verantwortlichen meist unter den unterschiedlichen Kompe­tenzen – ob dem Gesundheitsbereich oder auch dem Sozialbereich – hin- und herge­schoben werden, aus diesem Grund haben die Länder auch oft Aufgaben übernom­men.

Ich darf darauf verweisen, dass es am LKH Klagenfurt gleichfalls aus einer privaten Ini­tiative heraus bereits seit dem Jahr 2004 eine palliativmedizinische Einrichtung gibt, die sich aber nicht nur den Pflegebedürftigen und den sterbenden Menschen widmet, son­dern vor allem auch den Schmerzpatienten. Hier geht es darum, dass auch von Län­derseite die notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden, denn huma­nes Sterben kann nicht eine Frage der unterschiedlichen Zuständigkeiten von Bund, Ländern oder Kassen sein, es sollte ein Grundrecht für jeden Menschen sein, und deshalb haben wir hier auch die notwendigen Konsequenzen zu ziehen.

Ich möchte auf noch einen Punkt aufmerksam machen, nämlich dass viele Pflege­bedürftige in Österreich als besondere Härtefälle eingestuft werden müssen, für deren intensiven Pflege- und Betreuungsbedarf die finanziellen Mittel in den Familien oft nicht ausreichen, selbst wenn sie in der Pflegestufe 7 eingestuft sind. Da möchte ich einfach anregen, dass es zu einer Sonderregelung kommt: Es sind wenige Einzelfälle, die da­von betroffen sind. Es sind meist schwerstbehinderte Menschen oder es sind Palliativ­patienten, die für eine gewisse Zeit intensiv medizinisch betreut werden müssten und keine Zusatzzahlungen bekommen – weder von den Kassen noch über die Sozialtöpfe, die auf Länderebene eingerichtet werden könnten.

Ich möchte daher anregen, dass wir so etwas wie eine zusätzliche Pflegestufe für diese Patientengruppe einführen, über die für einen gewissen Zeitraum, der ohnedies meist ein kurzer ist, finanzielle Unterstützung gewährt werden kann, damit Palliativ- und Krebspatienten auch die benötigten Medikamente oder die Heilbehelfe und Zu­satznahrung von den Krankenkassen bezahlt bekommen.

Wir unterstützen diese Initiative, weil sie eine segensreiche ist. Wir unterstützen sie deshalb, weil es bereits viele gute Einrichtungen auf Länderebene, im privaten Bereich und auch im kirchlichen Bereich gibt, die aber koordiniert werden müssten – und das ist das Entscheidende! –, denn wenn es eine zentrale Koordination vonseiten des Bun­des und der Länder gibt, dann könnten wir uns auch die notwendigen Mittel sparen und diese effizienter zum Wohle der Patienten einsetzen. (Beifall beim BZÖ sowie bei Ab­geordneten der FPÖ.)

12.29


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Grünewald. – Bitte.

 


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