Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll26. Sitzung, 16. Juni 2009 / Seite 89

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Steiermark und Vorarlberg, wo das gemacht wird. Und es gibt auch keine Informatio­nen darüber, wie die Familien mit Kindern in Präventionsmaßnahmen einbezogen sind.

Prävention ist einfach ein extrem wichtiger Teil der Gesundheitsvorsorge, der Gesund­heitsreform, und daher müssen wir alles tun, um die Prävention auch im Kindes- und Jugendalter zu forcieren.

Der zweite Punkt befasst sich mit den Therapien, das heißt mit der Abschaffung der Selbstbehalte beziehungsweise mit dem kostenfreien Zugang zu Therapien. Auch das ist zu begrüßen, denn wir sehen, dass die Gefahr besteht, dass es zu zwei Klassen von Kindern kommt – ähnlich, wie heute Vormittag bei der Diskussion über Nachhilfe –: zu Kindern, die aus einem sozialen, familiären Umfeld kommen, wo sich die Eltern diese Therapien leisten können, seien es Ergo- oder Psychotherapien, die ganze Pa­lette, und zu Kindern, die aus Familien kommen, die dieses Frühwarnsystem nicht in Anspruch nehmen können, weil sie es sich nicht leisten können.

Daten und Zahlen zeigen uns, dass 10 bis 15 Prozent der Jugendlichen und Kinder im Rahmen ihrer Entwicklung zeitweise Behandlungen brauchen, und das ist ein sehr, sehr hoher Prozentsatz. Da, denke ich, besteht absoluter Handlungsbedarf, vor allem auch deshalb, weil Kinder ja nicht selbst entscheiden können, sondern letztendlich das familiäre Umfeld entscheidet, ob man sich etwas leisten kann oder nicht.

Da immer die finanziellen Mittel angesprochen werden, muss ich sagen: Wenn wir uns ein Kassensanierungspaket leisten können, das sehr rasch auf die Reise geschickt wurde, ein Paket zur Sicherung der Kassenfinanzierung, ohne Gegenleistungen im Rahmen der Strukturreform zu verlangen, dann muss für unsere Kinder und Jugendli­chen auch rasch das notwendige Geld vorhanden sein. (Beifall beim BZÖ.)

Ein weiterer Antrag, den wir im Ausschuss eingebracht haben, befasst sich mit der Ab­schaffung der Selbstbehalte für Kinder bei Krankenhausaufenthalten. Heute ist es ja so, dass für mitversicherte Kinder bei Krankenhausaufenthalten eine Zuzahlung zu den Pflegegebühren geleistet werden muss. Dies ist in den Bundesländern leider sehr unterschiedlich: In Salzburg und Vorarlberg zum Beispiel kostet die Eltern der Kranken­hausaufenthalt ihres Kindes täglich bis zu 17 €, das sind bis zu 476 € pro Jahr.

Diese Krankenhaus-Selbstbehalte für Kinder sind um 50 Prozent höher als die Selbst­behalte für Erwachsene und gehören aus unserer Sicht so rasch wie möglich beseitigt. Gerade in Zeiten einer Wirtschaftskrise, in denen Väter, Mütter arbeitslos werden, in denen Väter, Mütter Kurzarbeit haben und wirklich jeder Euro noch gezielter eingesetzt werden muss, darf es kein Problem geben, wenn ein Kind krank ist, wenn ein Kind ins Krankenhaus muss, dass man sich das vielleicht nicht leisten kann, dass man das nicht zahlen kann.

Daher wollen wir, dass dieser Selbstbehalt rasch abgeschafft wird. Die Eltern sind ohnehin psychisch sehr belastet, wenn ein Kind im Krankenhaus ist, und man sollte den Eltern diese finanzielle Belastung nehmen.

Daher bringen wir folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ursula Haubner, Dr. Spadiut, Kollegin und Kollegen betreffend Ab­schaffung der Krankenhaus-Selbstbehalte für Kinder

„Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird ersucht, rasch familienfreundliche Maßnahmen zur finanziel­len Entlastung der Familien durchzuführen und die generelle Abschaffung der Zuzah-


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