Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll26. Sitzung, 16. Juni 2009 / Seite 90

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lung zu den Pflegegebühren bei Krankenhausaufenthalten und Therapien von Kindern unter 18 Jahren umzusetzen.“

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Ich ersuche Sie, meine Damen und Herren, aber auch Sie, Herr Bundesminister, er­kennen Sie dieses Problem, das wir haben, und machen Sie vor allem auch Druck auf die handelnden Personen, Druck auch auf die Länder, die hier eingebunden werden müssen, und setzen Sie ein Signal in Richtung Kinder- und Jugendgesundheit. – Dan­ke. (Beifall beim BZÖ.)

12.58


Präsident Fritz Neugebauer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ursula Haubner, Dr. Spadiut, Kollegin und Kollegen betreffend Ab­schaffung der Krankenhaus-Selbstbehalte für Kinder

eingebracht im Zuge der Debatte über Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 503/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Streichung des Selbstbehaltes bei Therapien für Kinder und Jugendliche und über den Antrag 518/A(E) der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend Etablierung kostenfreier Therapien für Kinder und Jugendliche (189 d.B.)

Nach den derzeit gesetzlichen Bestimmungen müssen mitversicherte Angehörige bei einem Krankenhausaufenthalt eine 10-prozentige Zuzahlung zu den Pflegegebühren leisten, die direkt vom Krankenhaus eingehoben werden. Diese Kostenbeteiligung wird aber für junge Familien immer mehr zur finanziellen Belastung. In Salzburg und Vor­arlberg kostet den Eltern der Krankenhausaufenthalt ihrer Kinder täglich bis zu 17 Euro und bis zu 476 Euro pro Jahr. Der Krankenhaus-Selbstbehalt für Kinder ist somit um fast 50 Prozent höher als der Selbstbehalt für Erwachsene. Denn ein Selbstversicher­ter in der Steiermark muss dafür etwa 8,68 Euro leisten. Da dieser Selbstbehalt auch jedes Jahr ansteigt und für maximal 28 Tage zu bezahlen ist können die Eltern diese Kostenbeteiligung kaum mehr finanzieren. Vor allem Familien mit chronisch kranken Kindern trifft diese Regelung besonders hart.

Kinder sind unsere Zukunft und gerade deshalb ist es wichtig sie bestmöglich in ihrer Entwicklung und im Krankheitsfall bei ihrer Genesung zu unterstützen. Doch durch diese finanzielle Belastung der Eltern ist zu befürchten, dass die bestmögliche Gesund­heitsversorgung für die Kinder nicht mehr aufrechterhalten werden kann. Daher muss im Interesse der Familien diese Zuzahlung der Eltern bei Krankenhausaufenthalte und Therapien ihrer Kinder unter 18 Jahren rasch abgeschafft werden und mehr Familien­freundlichkeit in unserem Land umgesetzt werden.

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

„Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird ersucht, rasch familienfreundliche Maßnahmen zur finanziel­len Entlastung der Familien durchzuführen und die generelle Abschaffung der Zuzah-


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