Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll26. Sitzung, 16. Juni 2009 / Seite 99

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schließungsantrag beschlossen haben, in dem der Bundesminister für Gesundheit er­sucht wird, zu prüfen, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die bereits be­stehende Identitätskontrolle bei Inanspruchnahme der e-card effektiver zu gestalten und sie auch weiterzuentwickeln, denn es ist ganz einfach wichtig, dass auch wirklich nachgewiesen werden kann, dass die Person, die diese e-card bei sich trägt, auch wirklich die ist, der die e-card gehört. Nichts wäre furchtbarer, als wenn Menschen dann eine andere e-card, aus welchen Gründen auch immer, zufällig bei sich hätten oder bei einem Unfall ein solches Chaos entsteht, dass man die e-cards nicht mehr richtig zuweisen kann.

Daher möchte ich auf diesen Entschließungsantrag verweisen und bin mir dessen si­cher, dass die hervorragenden Beamtinnen und Beamten unseres Bundesministeriums unter der Leitung unseres Gesundheitsministers auch dementsprechend gute Vorarbei­ten leisten, um sinnvolle Maßnahmen zu setzen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

13.31


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Donabauer zu Wort. Eingestellte Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.


13.31.11

Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Als die e-card 2006 eingeführt wurde, war das ein besonderer Meilenstein in der Sozialpolitik Österreichs. Auch wenn hier in der Ver­gangenheit sehr oft diskutiert oder festgestellt wurde, dass die Regierung von 2000 bis 2006 nicht viel Gutes gemacht hätte, so war dieses e-card-Projekt ein Projekt der Re­gierung 2000 – 2006. Sie wurde 2003 in Auftrag gegeben und ist ab 2005 mehr oder weniger in Verwendung getreten. (Beifall bei der ÖVP sowie beim BZÖ.) – Der Applaus gilt der Regierung!

Die e-card hat insgesamt 102 Millionen € gekostet und wird heute von 8 Millionen Ös­terreichern und Österreicherinnen angewendet. Die e-card ist in Wirklichkeit der Schlüssel zum Gesundheitssystem. Wenn heute begehrt wird beziehungsweise schon im Ausschuss ein Entschließungsantrag zu einer Anreicherung der e-card eingebracht wurde, darf ich Ihnen sagen, dass zurzeit die zweite Generation der e-cards angefertigt wird und vorgesehen ist, dass zwar nicht auf der e-card, sondern am Server wichtige Medizindaten gespeichert werden, sodass der Anwender dann auch Zugang zu diesen Daten hat. Ich denke, das ist eine sinnvolle und gute Sache.

Damit man auch weiß, wie oft die e-card verwendet wird: Es gab im Jahr 2007 102 Mil­lionen Interventionen, also 102 Millionen Mal ist die e-card eingesetzt oder gebraucht worden. Wenn heute oder wann auch immer diskutiert wird, dass wir etwas gegen den Missbrauch tun müssen, dann, denke ich, soll man darüber reden. Vielleicht gelingt es, leidenschaftslos darüber zu reden. – Jawohl, es stimmt, wir haben im Jahr etwa 4 Pro­zent Nachbesserungsbedarf durch verloren gegangene e-cards, durch kaputt gegan­gene e-cards, durch entwendete e-cards. Das alles ist, bitte, richtig.

Bezüglich Kontrolle hätte ich zwei Vorschläge. Der erste: Ich denke, es ist den An­wendern, das sind die Ärzte, zumutbar, dass sie auch die Identität prüfen. (Demonstra­tiver Beifall der Abgeordneten Jury und Mayerhofer.) Es ist bei der e-card hinten die Unterschrift drauf. Man braucht nur zu verlangen, dass der Anwender die Personal­identität feststellt. Ich denke, das ist machbar und zumutbar.

Zweitens sehe ich als Sozialversicherungsverantwortlicher auch eine Herausforderung für die Sozialversicherungen derart, dass wir ja intelligente Rechnersysteme haben. Und wenn hier Auffälligkeiten im Verbrauch festgestellt werden, dann könnte man das


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